FAQ - Servicepauschale zurückfordern

Kostenlose Unterstützung für Ihre Rückforderung von unberechtigten Servicepauschalen

Die Kosten unseres Einschreitens trägt das Mobilfunkunternehmen (Kabelplus). 

Aufgrund zahlreicher Anfragen bezüglich der Rückforderungsmöglichkeiten der Servicepauschale haben wir nachfolgend ein FAQ zusammengestellt, das Antworten auf die häufigsten Fragen bietet. Unser Ziel ist es, Sie umfassend über Ihre Rechte und mögliche Schritte zu informieren, um unrechtmäßig gezahlte Servicepauschalen zurückzufordern. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach das nachfolgende Kontaktformular, und unser Team wird sich umgehend um Ihre Anliegen kümmern und sich binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wie wir Ihnen bei der Rückforderung der Servicepauschale helfen können

Was sind Servicepauschalen und warum werden sie erhoben?

Servicepauschalen sind Gebühren, die von Dienstleistern wie Mobilfunkanbietern für vermeintliche Serviceleistungen in Rechnung gestellt werden. Diese sollen zusätzliche Dienstleistungen abdecken, doch oft wird kritisiert, dass kein erkennbarer Mehrwert für den Kunden besteht.

 

 

Ist es möglich, Servicepauschalen zurückzufordern?

Ja, nach jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs können Verbraucher nicht nur aktuell verrechnete Servicegebühren ablehnen, sondern auch bereits bezahlte Servicegebühren zurückverlangen, sofern sie keinen entsprechenden Mehrwert erhalten haben.

 

 

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann ich die Servicepauschale zurückfordern?

Die Möglichkeit zur Rückforderung basiert auf Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (z.B. 3 Ob 155/22y, 4Ob62/22d, 4 Ob 59/22p), die feststellen, dass Pauschalgebühren eine tatsächliche Leistung gegenüberstehen müssen. Fehlt dieser Mehrwert, können solche Gebühren als rechtswidrig angesehen und zurückgefordert werden.

 

 

Für welchen Zeitraum kann ich Servicepauschalen zurückfordern?

Verbraucher haben das Recht, Serviceentgelte bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend zu machen, denn der Verjährungszeitraum einer widerrechtlich eingehobenen Gebühr beträgt 30 Jahre.

 

 

Stehen mir zusätzlich zu den zurückgeforderten Gebühren Zinsen zu?

Ja, neben der Hauptforderung haben Sie Anspruch auf 4% Zinsen pro Jahr. Diese Zinsen sollen den finanziellen Nachteil ausgleichen, der durch die unrechtmäßige Erhebung der Gebühren entstanden ist.

 

 

Welche Schritte sind erforderlich, um die Servicepauschale zurückzufordern?

Unsere Anwaltskanzlei bietet kostenlose Unterstützung bei der Rückforderung von Servicepauschalen. Die Prüfung Ihrer Rechtslage erfolgt kostenfrei und unverbindlich. Nur im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Scheitert die Klage, übernehmen wir das Prozesskostenrisiko.

 

Wie kann ich meine Servicepauschale zurückfordern, und entstehen mir dadurch Kosten?

Um Ihre Servicepauschale zurückzufordern, müssen Sie zunächst Kontakt mit uns aufnehmen und die erforderlichen Informationen über unser Kontaktformular einreichen. Anschließend erfolgt eine rechtliche Beurteilung Ihres Anspruchs. Wenn Sie dies wünschen, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wesentlich hierbei ist, dass für Sie keinerlei Kosten entstehen.

 

 

Kann ich auch dann eine Rückforderung stellen, wenn ich den Vertrag bereits gekündigt habe?

Ja, selbst wenn Ihr Vertrag mit dem Anbieter bereits beendet ist, haben Sie das Recht, Servicepauschalen rückwirkend für bis zu 30 Jahre zurückzufordern, solange diese Gebühren ohne entsprechenden Mehrwert erhoben wurden.

 

 

Welche Unterlagen benötige ich, um eine Rückforderung geltend zu machen?

Für eine Rückforderung benötigen wir in der Regel Ihre Rechnungen und den Mobilfunkvertrag, um die Servicepauschalen und deren Grundlage genau zu prüfen. Falls Sie diese Unterlagen nicht mehr haben, können wir bei Ihrem Anbieter Kopien anfordern.

 

 

Gibt es Risiken oder Kosten, wenn ich meine Servicepauschalen selbst zurückfordere?

Wenn Sie eigenständig versuchen, Ihre Servicepauschalen zurückzufordern, könnten Sie möglicherweise auf Widerstand der Anbieter stoßen oder sich mit unvorteilhaften Vergleichsangeboten konfrontiert sehen. Unsere Kanzlei übernimmt das rechtliche Risiko und sorgt dafür, dass Sie Ihre Ansprüche ohne finanzielles Risiko durchsetzen können.

Wir verrechnen Ihnen keinerlei Kosten oder Gebühren. Den Aufwand unseres Einschreitens machen wir gegenüber dem jeweiligen Mobilfunkunternehmer geltend.

 

 

Wie erfolgt die Durchsetzung meiner Ansprüche?

Nach der Prüfung Ihrer Situation und mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch hin, nehmen wir die notwendigen Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor. Bevor wir beginnen, werden alle Maßnahmen mit Ihnen detailliert besprochen, um einen transparenten und sicheren Prozess zu gewährleisten.

 

 

Warum Sie mit uns die unrechtmäßig bezahlte Servicepauschale zurückfordern sollten.

Es wurde häufig kritisiert, dass die von vielen Unternehmen erhobenen Serviceentgelte keinen erkennbaren Mehrwert für den Kunden bieten. Letztes Jahr fällte der Oberste Gerichtshof Entscheidungen zu Servicepauschalen in Fitnesscentern und urteilte, dass diese rechtswidrig sind. Folglich haben Sie das Recht auf Erstattung und können die Servicepauschale zurückfordern.

 

Unsere Kanzlei, unter der Leitung von Rechtsanwalt Mag. Strolz, hat diese Rechtsprechung aufmerksam verfolgt und ist der Ansicht, dass sie ebenfalls auf die jährlichen Servicepauschalen von Mobilfunkanbietern wie A1, Magenta, Drei, HoT und spusu anwendbar ist.

 

Wir legen großen Wert darauf, Ihnen alle Mühen zu ersparen: Sie können über unser Online-Formular schnell und einfach Kontakt zu uns aufnehmen, und wir kümmern uns um den Rest.

 

Ein weiterer Vorteil der Zusammenarbeit mit uns ist, dass für Sie kein finanzielles Risiko besteht.

 

Häufig weisen Mobilfunkanbieter die Rückforderungen der Mandanten zurück, was oft abschreckend wirken kann, insbesondere wenn die Mandanten weder die Zeit noch die Erfahrung haben, um mit großen Unternehmen umzugehen. Rechtsanwalt Mag. Strolz und sein Team aus erfahrenen Juristen setzen Ihre Ansprüche durch und gewährleisten, dass Sie erfolgreich Ihre unrechtmäßig berechnete Servicepauschale zurückfordern können.

 

 

Bei welchen Anbietern kann ich die Servicepauschale zurückfordern?

Sie können die Servicepauschale bei einer Vielzahl von Mobilfunk- und Telekommunikationsanbietern zurückfordern. Zu diesen Anbietern gehören Drei, A1, Magenta, MTEL, RedBull, Bob, ASAK, Kabelplus, LIWEST und die Salzburg AG. Diese Anbieter haben in der Vergangenheit Servicepauschalen erhoben, die möglicherweise keinen klaren Mehrwert für den Kunden bieten. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, welche die Unzulässigkeit solcher Pauschalgebühren festgestellt hat, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch Sie Ihre gezahlten Servicepauschalen erfolgreich zurückfordern können.

 

 

Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung erhalte?

Wir antworten auf Ihre Anfrage binnen 24 Stunden und beginnen in der Regel unmittelbar danach mit der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit. 

 

 

Wie reagiert Drei auf Rückforderungsanfragen?

Unsere Erfahrungen zeigen, dass Drei auf Aufforderungsschreiben oft standardisierte Ablehnungen verschickt. Sobald wir als Kanzlei eingreifen und eine Mahnklage einbringen, ändert sich die Haltung von Drei oft schlagartig. Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass Drei die Klage unbeeinsprucht lässt und die gesamte Servicepauschale – inklusive 4% Zinsen – zurückzahlt.

 

 

Wie kann ich meine Chancen auf eine Rückerstattung bei Drei erhöhen?

Sie beauftragen unsere Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche ganz ohne Kostenrisiko.

 

 

Was passiert, wenn ich eine Rückforderung bei A1 stelle?

A1 unterbreitet häufig Vergleichsanbote, um Kunden dazu zu bringen, sich mit einer teilweisen Rückerstattung oder anderen Bedingungen zufriedenzugeben.

 

 

Sollte ich Vergleichsanbote von A1 annehmen?

Die von A1 unterbreiteten Vergleichsangebote sind häufig unvorteilhaft. Es ist mit hohen Erfolgschancen möglich, die gesamte Servicepauschale ohne Kostenrisiko zurückzufordern ohne sich auf unvorteilhafte Vergleichsangebote einzulassen zu müssen. A1 zeigt sich oft kooperativer, wenn bemerkt wird, dass eine klagsweise Geltendmachung der Ansprüche bevorsteht.

 

 

Wie reagiert Magenta auf Rückforderungsanfragen?

Ähnlich wie bei Drei, verschickt Magenta zunächst standardisierte Ablehnungen auf Aufforderungsschreiben.

 

 

Was sollte ich tun, wenn ich eine Ablehnung von Magenta erhalte?

Es ist wichtig, auf die vollständige Rückerstattung der Servicepauschale zu bestehen. Wird Magenta von unserer Kanzlei kontaktiert, ändert sich meist bereits außergerichtlich die ablehnende Reaktion, da bekannt ist, dass wir die Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

 

 

Kann ich auch bei abgeschlossenen Vergleichsvereinbarungen weitere Ansprüche stellen?

Je nach den Bedingungen des Vergleichs könnte es schwierig sein, nachträglich weitere Ansprüche zu stellen. Es lohnt sich jedoch, Ihren Vergleich rechtlich überprüfen zu lassen, um zu sehen, ob darin möglicherweise unzulässige Klauseln enthalten sind.

 

 

Welche Besonderheiten gibt es bei der Rückforderung von Servicepauschalen bei Kabelplus?

Kabelplus ist ein regionaler Anbieter, der in bestimmten Fällen ebenfalls Servicegebühren erhebt. Unsere Kanzlei hat Erfahrung mit solchen Anbietern und kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche gegenüber Kabelplus durchzusetzen. Es gibt spezifische Vorgehensweisen, um auf die Rückerstattung der gezahlten Beträge zu bestehen.

 

 

Wie lange dauert es bei Kabelplus, bis eine Rückerstattung erfolgt?

Kabelplus reagiert erfahrungsgemäß unterschiedlich auf Rückforderungsanfragen. Oft kann ein rechtlicher Beistand die Bearbeitungszeit beschleunigen, da Kabelplus in einigen Fällen erst nach rechtlichem Druck zur vollständigen Rückerstattung bereit ist.

 

 

Muss ich selbst aktiv werden, um meine Servicepauschalen bei Kabelplus zurückzufordern, oder übernimmt Ihre Kanzlei alles?

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die gesamte Kommunikation und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Kabelplus. Sie müssen lediglich die erforderlichen Unterlagen bereitstellen, wir kümmern uns um den Rest – ohne finanzielles Risiko für Sie.

 

 

Was kann ich tun, wenn Kabelplus eine Rückerstattung ablehnt?

Falls Kabelplus Ihre Rückforderung ablehnt, kann unsere Kanzlei eine Mahnklage einbringen und Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen. Unsere Erfahrung zeigt, dass Anbieter wie Kabelplus jedoch meist außergerichtlich zur Erstattung der Servicepauschale bereit sind.

 

 

Kann ich auch dann eine Rückforderung bei Kabelplus stellen, wenn ich keinen Nachweis mehr über die gezahlte Servicepauschale habe?

Auch ohne vollständige Unterlagen können wir eine Rückforderung einleiten. Wir unterstützen Sie dabei, Kopien der Rechnungen oder Vertragsdetails bei Kabelplus anzufordern, um die gezahlten Gebühren zu belegen.

 

 

Was kann ich tun, wenn mir Kabelplus nur ein Vergleichsangebot unterbreitet?

Viele Anbieter versuchen, Kunden mit einem Vergleichsangebot zur schnellen Einigung zu bewegen. Es ist jedoch oft sinnvoll, Ihre Ansprüche vollständig geltend zu machen. Unsere Kanzlei prüft Vergleichsangebote sorgfältig und rät Ihnen nur dann zur Annahme, wenn dies in Ihrem besten Interesse ist.

 

 

Kann ich die Rückforderung auch dann starten, wenn die Servicepauschale nur einmal berechnet wurde?

Ja, auch eine einmalig erhobene Servicepauschale kann unter Umständen rückgefordert werden, wenn kein entsprechender Mehrwert für die Gebühr erkennbar ist. Unsere Kanzlei kann die rechtlichen Grundlagen in Ihrem Fall prüfen und Sie beraten.

 

 

Was passiert, wenn der Anbieter während des laufenden Rückforderungsverfahrens weitere Gebühren erhebt?

In diesem Fall prüfen wir, ob auch diese zusätzlichen Gebühren rückforderbar sind. Oft können die laufenden Gebühren in die bestehende Rückforderung einbezogen werden, sodass Sie keinen neuen Fall eröffnen müssen.

 

 

Welche Erfolgsaussichten bestehen bei einer Rückforderung von Servicepauschalen bei kleineren Anbietern wie Kabelplus?

Auch bei kleineren, regionalen Anbietern sind die Erfolgsaussichten gut, insbesondere, wenn die Servicepauschalen keine rechtlich gerechtfertigten Leistungen abdecken. Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, Ihre Ansprüche auch gegenüber solchen Anbietern vollständig durchzusetzen.

 

 

Warum bieten Mobilfunkanbieter jetzt Tarife ohne Servicepauschale an?

Viele Anbieter verzichten inzwischen auf Servicepauschalen bei neuen Verträgen, um rechtlichen Streitigkeiten vorzubeugen und dem wachsenden Kundeninteresse an transparenteren Kostenstrukturen gerecht zu werden.

 

 

Kann ich die bereits gezahlten Servicepauschalen zurückfordern, wenn ich auf einen neuen Tarif ohne Servicepauschale wechsle?

Grundsätzlich ja! Ein Wechsel auf einen Tarif ohne Servicepauschale hat prinzipiell keinen Einfluss auf Ihre Ansprüche auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren. Auch bei einem bereits beendeten Vertragsverhältnis (zB Kündigung) haben Sie Anspruch auf Erstattung unrechtmäßig verrechneter Servicepauschalen. Es ist jedoch häufig Vorsicht geboten: Häufig gehen nämlich mit den Angeboten der Mobilfunkanbieter Verzichtserklärungen einher, durch welche Sie Ihren Anspruch auf Erstattung verlieren könnten. Daher ist es ratsam, auch ein solches Angebot vorab genau prüfen zu lassen, um nicht unwissentlich auf Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit der Servicepauschale zu verzichten.

 

 

Warum kontaktieren Mobilfunkanbieter Kunden aktiv, um ihnen einen Tarifwechsel anzubieten?

Viele Anbieter versuchen, Kunden auf Tarife ohne Servicepauschale umzustellen, um möglichen Rückforderungen proaktiv entgegenzuwirken. Durch das Anbieten neuer Tarife ohne Servicepauschale möchten sie Kunden möglicherweise von der Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen abhalten. Dabei könnten sie den Eindruck erwecken, dass mit einem Wechsel auf den neuen Tarif keine Ansprüche mehr bestehen – oder die Kunden unbewusst durch unterschwellige Verzichtserklärungen auf Erstattungen verzichten lassen. Auf diese Weise versuchen die Unternehmen auch, gerichtliche Auseinandersetzungen zu verringern und finanzielle Rückforderungen zu vermeiden.

 

 

Was sollte ich tun, wenn mein Anbieter auf meine Rückforderungsanfrage nicht reagiert?

Falls Ihr Anbieter auf Ihre Anfrage zur Rückforderung der Servicepauschalen nicht antwortet, kann ein rechtliches Schreiben oft die nötige Aufmerksamkeit erzielen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, auch wenn der Anbieter zunächst nicht reagiert.

 

 

Kann ich die Rückforderung auch selbst in die Wege leiten, oder ist anwaltliche Unterstützung notwendig?

Theoretisch können Sie die Rückforderung eigenständig versuchen, jedoch besteht das Risiko, auf Ablehnungen oder unvorteilhafte Vergleichsangebote zu stoßen. Wir kennen die Taktiken der Anbieter und können Ihre Ansprüche professionell durchsetzen, ohne dass Ihnen ein Kostenrisiko entsteht.

 

 

Gibt es Fristen, innerhalb derer ich meine Rückerstattung der Servicepauschalen geltend machen muss?

In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Rückforderungen unrechtmäßiger Gebühren 30 Jahre. Allerdings ist es ratsam, Ihre Ansprüche möglichst zeitnah geltend zu machen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

 

 

Was passiert, wenn ich mich nach dem Tarifwechsel doch für eine Rückforderung entscheide?

Sollten Sie nach dem Wechsel auf einen Tarif ohne Servicepauschale Ihre gezahlten Gebühren zurückfordern wollen, ist das weiterhin möglich. Es ist jedoch ratsam, den neuen Vertrag auf Klauseln zu überprüfen, die Ihre Ansprüche beeinträchtigen könnten.

 

 

Ist die Höhe der Servicepauschale relevant für die Rückforderung?

Die Höhe der Servicepauschale beeinflusst zwar den Rückforderungsbetrag, jedoch nicht den grundsätzlichen Anspruch auf Rückerstattung. Selbst kleinere Beträge können zurückgefordert werden, sofern kein entsprechender Mehrwert gegenübersteht. Gerne unterstützen wir Sie bei der Rückforderung der Servicepauschale – unabhängig von der Gesamtsumme des in Rechnung gestellten Gesamtbetrags.

Kontakt aufnehmen

Verwenden Sie unser nachfolgendes Kontaktformular und geben die erforderlichen Informationen ein, wenn Sie die Servicepauschale zurückfordern möchten. Wir antworten Ihnen binnen 24 Stunden.

Rechtliche Beurteilung

Anhand der von Ihnen übermittelten Daten prüfen wir Ihren Anspruch auf Rückforderung der Servicepauschale. Sofern eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, stellen wir für Sie auch eine Anfrage auf Kostendeckung. 

Durchsetzung

Sofern Sie dies ausdrücklich wünschen, erfolgt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bevor wir diesen Schritt gehen, werden alle erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen detailliert besprochen.

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