Haben Sie Verluste beim Online-Casino von Bwin erlitten? Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzufordern. Sollten Sie eine rechtliche Klärung in Erwägung ziehen – einschließlich einer gerichtlichen Geltendmachung etwaiger Ansprüche – unterstützen wir Sie gerne.
Vertrauenswürdige und diskrete Hilfe bei der Rückforderung
Wir übernehmen die rechtliche Prüfung und gegebenenfalls die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Online-Casino – stets unter Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Ihre Angelegenheit wird vertraulich behandelt. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
In nur drei Schritten können Sie Ihren Anspruch gegen Bwin unverbindlich prüfen lassen und eventuell Casino-Verluste zurückholen.
Verwenden Sie unser nachfolgendes Kontaktformular und geben die erforderlichen Informationen ein, wenn Sie Ihre Casino-Verluste zurückholen und gegen Bwin vorgehen möchten.
Anhand der von Ihnen übermittelten Daten prüfen wir, ob Sie Ihre Casino-Verluste zurückholen können und ein Anspruch gegen Bwin besteht.
Sofern Sie dies ausdrücklich wünschen, erfolgt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Bwin. Bevor wir diesen Schritt gehen und Ihre Casino-Verluste zurückholen, werden alle erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen detailliert besprochen.
In Österreich ist das Glücksspiel durch das Glücksspielgesetz (GSpG) reguliert, das festlegt, wie Glücksspiele organisiert und durchgeführt werden dürfen. Laut diesem Gesetz ist es nur legal, Glücksspiele über das Internet anzubieten, wenn eine österreichische Konzession vorliegt. Derzeit ist win2day, betrieben von Casinos Austria, die einzige Plattform mit einer solchen Lizenz. Das bedeutet: Bwin verfügt nicht über eine gültige österreichische Konzession für Online-Casinos. Verträge, die mit Bwin für Casinospiele abgeschlossen wurden, sind somit ungültig. Dies berechtigt Sie, Verluste aus diesen Spielen zurückzufordern, da sie als ungerechtfertigte Bereicherung gelten. Diesen Umstand haben wir bereits im folgenden Blog-Artikel erläutert.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 10 Bewertungen Gepostet auf Google Andreas Bellante25 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr kompetente Kanzlei. Frau Dr. Geiger hat mich von Anfang bis zum Schluss im „Servicepauschalen-zurück“-Prozess sehr freundlich und professionell begleitet. Es hat zwar etwas gedauert, aber das Schöne ist: Es läuft alles praktisch von alleine. Als Endverbraucher muss man nur warten und kann sich am Ende über den Zahlungseingang am Konto freuen! :) Vielen Dank!Gepostet auf Google Bruno Weilharter24 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte mich hier nochmals bei der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Stolz, insbesondere bei Frau Dr. Carina Geiger recht herzlich für die kompetente, freundliche und engagierten Betreuung recht herzlich bedanken. Die Rückerstattung von der T-Mobile Austria GmbH Servicepauschale wurde zur vollsten Zufrieden abgewickelt und ich kann die Rechtsanwaltskanzlei uneingeschränkt weiterempfehlenGepostet auf Google Stefan Selti16 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann die Kanzlei und insbesondere Herrn Unterlercher uneingeschränkt weiterempfehlen. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum erfolgreichen Abschluss wurde ich jederzeit professionell, freundlich und auf höchstem Niveau betreut. Besonders möchte ich die rasche Bearbeitung meines Anliegens hervorheben, die ehrliche und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten sowie die transparente Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Herr Unterlercher hat sich mit großem Engagement für meine Interessen eingesetzt und war jederzeit erreichbar, wenn Fragen aufgekommen sind. Man hatte von Anfang an das Gefühl, bestens aufgehoben zu sein. Besonders positiv hervorheben möchte ich auch den menschlichen Umgang. Man merkt, dass hier nicht nur der rechtliche Aspekt im Vordergrund steht, sondern auch die Zufriedenheit der Mandanten. Eine Kanzlei, die ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen kann.Gepostet auf Google Josef Mayr15 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Kanzlei Mag. Strolz hat mich unterstützt, die Servicepauschale vom Mobilfunkanbieter A1 zurückzufordern. Nach mehrmaliger Kommunikation entschied ich mich, den Klageweg zu beschreiten. Die Kanzlei Mag. Strolz reichte die Klage mit vorhandenen Rechnungen ein und wir konnten gewinnen. Die Servicepauschale wurde mir schon zurücküberwiesen. Ich Danke der Kanzlei Mag. Kaspar Strolz für Ihren Einsatz und die Bemühungen. Diese Kanzlei kann ich nur empfehlen, dort ist man keine Nummer, die Anliegen und Erläuterungen werden ernst genommen. Mit freundlichen Grüßen Mst. Josef Mayr BSc., MSc.Gepostet auf Google Manfred Kuttner5 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Perfekte und unkomplizierte Betreuung bei der Rückforderung von 3 Servicepauschale, die Rückzahlung wurde durch die Kanzlei durchgesetzt. Besten Dank und ein großes Lob. Sehr empfehlenswerte KanzleiGepostet auf Google marion klauser-zagler5 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin mit der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Stolz wirklich äußerst zufrieden. Von Anfang an wurde ich kompetent, freundlich und sehr engagiert betreut. Die Arbeit war absolut professionell, zuverlässig und auf höchstem Niveau. Besonders hervorheben möchte ich die hervorragende Beratung, die schnelle Kommunikation und das große persönliche Engagement. Man fühlt sich hier bestens aufgehoben und ernst genommen. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung — ich kann die Kanzlei Mag. Stolz uneingeschränkt weiterempfehlen!Gepostet auf Google Aleksandar Petr3 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Gepostet auf Google Aleks P3 Juni 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Gepostet auf Google Christian29 Mai 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte mich bei der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Kaspar Strolz für die tadellose Umsetzung meiner Angelegenheit bzgl. der Rückforderung der Servicepauschale bedanken. Besonders hervorzuheben ist meiner Meinung die Kommunikation mit der Kanzlei, ich wurde stets über den Verlauf informiert und bei Rückfragen wurde immer rasch geantwortet. Ich fühlte mich bestens vertreten und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.Gepostet auf Google Sonja Kreutner27 Mai 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir wurden bestens von Frau Dr. Geiger betreut und vergeben gerne 5 Sterne.Verifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Bwin argumentiert, dass das österreichische Glücksspielmonopol die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU einschränkt. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit nationaler Glücksspielmonopole mehrfach bestätigt. In Österreich ist die Gesetzeslage klar: Verträge für Glücksspiele ohne gültige Konzession sind nichtig.
Mehrere Gerichtsurteile in Österreich haben bestätigt, dass die Ansprüche auf Rückforderung von Spielverlusten rechtlich durchsetzbar sind (siehe OGH 9 Ob 20/21p; OGH 4 Ob 124/17i; OGH 3 Ob 72/21s). Beispielsweise haben der Oberste Gerichtshof und Gerichte niedrigerer Instanzen entschieden, dass das Glücksspielgesetz (GSpG) im Einklang mit dem EU-Recht steht und es daher möglich ist, Verluste bei Online-Casinos ohne österreichische Konzession zurückzufordern. Auch der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof, die obersten Gerichte des öffentlichen Rechts, bestätigen, dass das österreichische Glücksspielmonopol unionsrechtskonform ist.
Diese Gerichtsentscheidungen zur Rückforderung basieren auf der Übereinstimmung des österreichischen Glücksspielmonopols mit dem EU-Recht und der Nichtigkeit von Verträgen, die unter Missachtung des GSpG geschlossen wurden.
Das bedeutet, dass Sie Spielverluste aus den letzten 30 Jahren bei Online-Casinos ohne gültige Konzession – und somit auch gegenüber Bwin- zurückfordern können, unabhängig davon, ob sie durch Roulette, Poker, Spielautomaten oder Blackjack entstanden sind. Ausgenommen davon sind lediglich Sportwettenverluste.
Viele Betreiber von Online-Casinos sind auf Malta ansässig, einem EU-Mitgliedstaat, der sich in der Vergangenheit durch eine glücksspielfreundliche Regulierung positioniert hat. Aktuell bestehen jedoch erhebliche praktische Hürden bei der Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten gegen in Malta ansässige Glücksspielunternehmen. Dieses Vorgehen widerspricht klar dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union. Die Europäische Kommission hat daher bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet und dieses Verhalten klar als rechtswidrig qualifiziert. Die EU-Kommission stellte fest, dass ein derartiges Vorgehen gegen EU-Recht verstoße und untergrabe „den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens in der Rechtspflege in der Union“.
In Anbetracht der derzeitigen Unsicherheiten und Verzögerungen bei der gerichtlichen Durchsetzung sind wir aktuell in erster Linie bestrebt, für unsere Mandantinnen und Mandanten außergerichtliche Einigungen mit den jeweiligen Anbietern zu erzielen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtliche Situation in Malta – insbesondere im Lichte des laufenden EU-Verfahrens – weiterentwickelt.
Aus unserer praktischen Erfahrung zeigt sich, dass Bwin in vielen Fällen ein erhebliches Interesse an außergerichtlichen Lösungen hat und vergleichsbereit ist. Ziel solcher Vergleichsangebote ist es regelmäßig, Verfahren zu vermeiden und rasch zu einem Abschluss zu gelangen.
Allerdings fallen diese Angebote gegenüber betroffenen Spielern ohne anwaltliche Vertretung häufig deutlich niedriger aus, als tatsächlich erzielbar wäre.
Im Rahmen unserer Tätigkeit konnten wir feststellen, dass sich durch eine strukturierte und konsequente rechtliche Vertretung die Verhandlungsposition wesentlich verbessert. In der überwiegenden Anzahl der von uns betreuten Fälle war es möglich, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und dabei bestehende Angebote von Bwin deutlich zu erhöhen. Wenn Sie Ihre Casino-Verluste zurückholen möchten, empfiehlt sich daher eine professionelle Begleitung, um Ihre Ansprüche effektiv und mit dem gebotenen Nachdruck durchzusetzen. Holen Sie eine unverbindliche und kostenfreie Erstbeurteilung ein.
Wenn Sie in Österreich leben und beim Online-Glücksspiel Verluste gemacht haben, können Sie diese möglicherweise zurückfordern. Voraussetzung dafür ist insbesondere ein nachvollziehbarer Nachweis über den Gesamtverlust, also die Differenz zwischen getätigten Einsätzen und erhaltenen Auszahlungen.
Unser Team prüft unverbindlich, ob in Ihrem konkreten Fall Anspruch auf Rückforderung besteht.
Häufig gestellte Fragen...
Ja, unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ist es möglich, Casino-Verluste bei Bwin zurückholen zu können. Nach österreichischem Recht können Ansprüche insbesondere dann bestehen, wenn Online-Casino-Angebote – wie jene von Bwin – ohne gültige österreichische Konzession betrieben wurden. Eine fundierte Einzelfallprüfung ist jedoch stets erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie hierbei! Fragen Sie noch heute unverbindlich für eine kostenfreie Erstbeurteilung an.
Das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) sieht vor, dass Online-Glücksspiel nur mit entsprechender Konzession zulässig ist. Da Bwin über keine österreichische Casino-Konzession verfügt, können entsprechende Verträge als nichtig gelten. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, Casino-Verluste zurückholen zu können, da diese als ungerechtfertigte Bereicherung qualifiziert werden.
Grundsätzlich können Verluste aus klassischen Online-Casinospielen wie Roulette, Blackjack, Poker oder Spielautomaten Gegenstand einer Rückforderung sein. Wenn Sie also bei Bwin gespielt haben, kann geprüft werden, ob Sie Ihre Casino-Verluste zurückholen können. Nicht umfasst sind in der Regel Verluste aus Sportwetten.
Nach aktueller Rechtslage können Ansprüche unter Umständen bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Ob Sie tatsächlich Ihre Casino-Verluste zurückholen können, hängt jedoch von den konkreten Umständen sowie allfälligen Verjährungsfragen ab.
Die Durchsetzung erfolgt typischerweise in drei Schritten: 1. Kontaktaufnahme – Sie übermitteln Ihre Daten. 2. Rechtliche Beurteilung – wir prüfen, ob Sie Ihre Casino-Verluste zurückholen können. 3. Durchsetzung – auf Ihren ausdrücklichen Wunsch werden Ansprüche gegenüber Bwin geltend gemacht.
Nein. In vielen Fällen wird zunächst versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Gerade im Zusammenhang mit Bwin zeigt die Praxis, dass der Anbieter häufig an vergleichsweisen Lösungen interessiert ist und aktiv Vergleichsgespräche sucht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass direkte Vergleichsangebote von Bwin gegenüber Mandanten oftmals wirtschaftlich weniger attraktiv ausfallen. Erfahrungsgemäß empfiehlt es sich daher dringend, sich anwaltlich vertreten zu lassen, um die eigenen Ansprüche bestmöglich durchzusetzen und Casino-Verluste zurückholen zu können. Im Rahmen unserer Vertretung konnte in der überwiegenden Anzahl der Verfahren gegen Bwin eine außergerichtliche Lösung erzielt werden. Zudem ist es uns in nahezu allen Fällen gelungen, bereits vorliegende Vergleichsangebote deutlich zu verbessern.
Vor jeder Beauftragung werden Sie transparent über sämtliche Kosten informiert. Die Entscheidung, ob Sie Ihre Casino-Verluste zurückholen und gegen Bwin vorgehen möchten, treffen Sie auf einer klaren und nachvollziehbaren Grundlage.
Die rechtliche Beurteilung im Bereich Online-Glücksspiel ist komplex und durch zahlreiche höchstgerichtliche Entscheidungen geprägt. Eine spezialisierte anwaltliche Unterstützung erhöht die Erfolgsaussichten maßgeblich, wenn Sie Ihre Casino-Verluste zurückholen möchten. Zudem zeigt die Praxis, dass Bwin häufig vergleichsbereit ist, die direkt angebotenen Einigungen gegenüber Spielern jedoch oftmals unter dem tatsächlich erzielbaren Ergebnis liegen. Durch eine anwaltliche Vertretung können Vergleichsverhandlungen strukturiert geführt und bestehende Angebote regelmäßig verbessert werden. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit erheblich, Ihre Casino-Verluste zurückholen zu können und ein wirtschaftlich angemessenes Ergebnis zu erzielen.