Servicepauschale von Drei zurückfordern

Die Servicepauschale von Drei ist eine Gebühr, die jährlich vom Mobilfunkanbieter in Rechnung gestellt wird. Viele Verbraucher sind sich jedoch unsicher, warum sie diese Pauschale zahlen müssen, da oftmals kein erkennbarer Mehrwert geboten wird. Dank der jüngsten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) können Sie als Kunde diese Servicepauschale von Drei zurückfordern. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie Ihr Recht durchsetzen und welche Erfahrungen wir bereits mit Rückforderungen gegen Drei gemacht haben.

Kostenlose Unterstützung für Ihre Rückforderung von unberechtigten Servicepauschalen

Die Kosten unseres Einschreitens trägt das Mobilfunkunternehmen Drei. 

Kein Kostenrisiko

Kein Aufwand

kompetent und effizient

Was ist die Servicepauschale von Drei?

Die Servicepauschale ist eine Gebühr, die Mobilfunkanbieter wie Drei ihren Kunden zusätzlich zu den regulären Tarifkosten berechnen. Diese Pauschale soll angeblich für diverse Zusatzleistungen wie den Kundenservice oder administrative Kosten erhoben werden. Doch oft bleibt unklar, welche konkreten Leistungen hinter dieser Pauschale stehen. Der OGH hat in mehreren Entscheidungen (u.a. 3 Ob 155/22y, 4 Ob 62/22d, 4 Ob 59/22p) festgestellt, dass Servicepauschalen nur dann zulässig sind, wenn sie einem klar erkennbaren und wirtschaftlichen Mehrwert gegenüberstehen. Fehlt dieser Mehrwert, gilt die Servicepauschale als rechtswidrig, und Sie können die Servicepauschale von Drei zurückfordern.

Servicepauschale von Drei zurückfordern Konsument

Warum ist die Servicepauschale von Drei rechtswidrig?

Mobilfunkanbieter wie Drei erheben die Servicepauschale oft ohne transparente Erläuterung, welche konkreten Zusatzleistungen sie abdeckt. Aus Sicht des OGH ist dies nicht zulässig, da einem seitens eines Unternehmers verrechneten Entgelts stehts eine konkrete und werthafte Leistung gegenüberstehen muss. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers. Die Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen, wie beispielsweise die Servicepauschale bei Fitnessstudios, lässt sich auch auf Mobilfunkanbieter anwenden. Daher haben Sie als Kunde das Recht, die bereits gezahlte Servicepauschale von Drei zurückzufordern. Der Mobilfunkanbieter Drei begründet die Verrechnung der Servicepauschale auf seiner Website folgendermaßen:

Die Servicepauschale deckt in früheren Tarifen eine Reihe von Leistungen ab, wie etwa SIM-Kartentausch, Bekanntgabe von PIN- oder PUK-Code – beim Drei Service-Team oder im Drei Shop, Kostenloses Sperren (und Entsperren) bei Verlust oder Diebstahl oder ähnliches. Ohne Servicepauschale werden viele dieser Leistungen bei Inanspruchnahme gesondert verrechnet. Nähere Infos dazu finden Sie in unseren Servicegebühren.

Ihre Rechte als Verbraucher: Was können Sie tun?

Als Verbraucher haben Sie das Recht, die Servicepauschale von Drei zurückzufordern, wenn diese keinen erkennbaren Mehrwert bietet. Und das Beste: Sie können die Gebühr bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend machen! Das bedeutet, dass Sie auch für frühere Jahre und bereits beendete Verträge eine Rückzahlung fordern können. Zusätzlich steht Ihnen gemäß österreichischem Recht ein Anspruch auf 4% Zinsen pro Jahr zu.

Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche erfolgreiche Rückforderungen gegen Mobilfunkanbieter wie Drei durchgesetzt. Die Vorgehensweise ist dabei oft ähnlich: Zunächst lehnen Anbieter wie Drei die Rückforderung standardmäßig ab. Dies sieht beim Mobilfunkanbieter Drei so aus:

Bisher gibt es kein Urteil gegen Drei, das inhaltlich über die Berechtigung der Servicepauschale bei Telekommunikationsverträgen entschieden hat. Allerdings hat die Bundesarbeiterkammer dazu inzwischen ein Verbandsklageverfahren in die Wege geleitet, wobei direkte Rückzahlung an sämtliche betroffenen Kunden begehrt wird, es sei denn, sie hätten selbst diesbezüglich eine Klage eingebracht. Wir sind zuversichtlich, dass die vereinbarte Servicepauschale dabei einer rechtlichen Überprüfung standhalten wird. Nicht zuletzt darf an der Stelle auf die Mitteilungsverordnung (BGBl II 145/2023) samt Erläuterungen dazu verwiesen werden, worin dezidiert von der Zulässigkeit der Verrechnung einer Servicepauschale ausgegangen wird. Aktuell sehen wir keine Grundlage dafür, die geforderte Rückzahlung vorzunehmen. Gerne geben wir aber hiermit gegenüber Ihrer Mandantschaft einen Verjährungsverzicht ab, und zwar für jegliche Ansprüche betreffend eine Rückzahlung der Servicepauschale, die am heutigen Tag noch nicht verjährt sind, sofern Gerichtsanhängigkeit während eines Zeitraums von sechs Monaten ab rechtskräftiger Beendigung jenes Verbandsklageverfahrens eintritt.

Die Rechnungen der letzten 7 Jahre kann Ihre Mandantschaft jederzeit kostenlos in der Kundenzone auf drei.at/kundenzone herunterladen.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Unsere Erfahrungen bei der Rückforderung der Servicepauschale von Drei

Wir haben festgestellt, dass Drei auf erste Rückforderungsanfragen von Kunden meist mit standardisierten Ablehnungsschreiben reagiert. Diese Ablehnungen sollen Kunden davon abhalten, ihre berechtigten Ansprüche weiter zu verfolgen. Doch unsere Erfahrung zeigt: Sobald wir als Kanzlei eingreifen und eine Mahnklage einbringen, ändert sich die Haltung von Drei oft schlagartig. Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass Drei die gesamte Servicepauschale – inklusive 4% Zinsen – zurückzahlt.

Das typische Vorgehen von Drei bei Rückforderungen

Unsere bisherigen Fälle zeigen, dass Drei oft versucht, durch Ablehnungen und Verzögerungstaktiken Kunden zu entmutigen. 

Diese Strategie mag bei Einzelpersonen erfolgreich sein, doch sobald wir als Kanzlei eingeschaltet werden, reagiert Drei oft kooperativer. 

In den meisten Fällen erfolgt nach unserer Intervention die vollständige Rückzahlung. 

Das zeigt, dass es sich lohnt, trotz einer ersten Ablehnung weiterzukämpfen, um die Servicepauschale von Drei zurückzufordern.

Wie läuft die Rückforderung ab?

  1. Kontaktaufnahme: Sie kontaktieren uns über unser Online-Formular und geben die erforderlichen Informationen an.
  2. Kostenlose Prüfung: Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich. Sollten Sie Anspruch auf eine Rückzahlung haben, leiten wir die rechtlichen Schritte ein.
  3. Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Mit Ihrem Einverständnis setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Die Kosten für unsere Tätigkeit machen wir gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend, sodass für Sie kein Kostenrisiko besteht.

 

Am besten laden Sie direkt in der Kundenzone von drei unter www.drei.at/kundenzone die Rechnungen der letzten sieben Jahre herunter und übermitteln uns diese per E-Mail. So verlieren wir keine Zeit und können Ihre Ansprüche gegenüber Drei so schnell wie möglich geltend machen.

Warum Sie auf unsere Expertise vertrauen können

Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche erfolgreiche Rückforderungen gegen Mobilfunkanbieter wie Drei durchgesetzt. Dank unserer Erfahrung wissen wir genau, wie wir vorgehen müssen, um Ihre Ansprüche schnell und effizient durchzusetzen. Besonders bei Drei zeigt sich oft, dass die Erstattung der Servicepauschale erfolgt, sobald unsererseits eine Mahnklage eingebracht wurde. Deshalb können Sie sicher sein, dass Sie mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite haben, um die Servicepauschale von Drei zurückzufordern.

Fazit: Lassen Sie sich nicht entmutigen – fordern Sie die Servicepauschale von Drei zurück!

Auch wenn Drei auf Ihre erste Rückforderung mit einer Ablehnung reagiert, sollten Sie sich nicht abschrecken lassen. Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen – inklusive der gesetzlich zustehenden Zinsen in Höhe von 4%.

Nutzen Sie unser Online-Formular, um Ihre Rückforderung der Servicepauschale von Drei in die Wege zu leiten. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie – schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko!

Weitere Informationen zur Rückforderung der Servicepauschale erhalten Sie hier:

Servicepauschale von Drei zurückfordern

Unkompliziert, ohne Kostenrisiko und effizient – unsere Kanzlei nimmt Ihnen Arbeit ab und agiert als kompetenter sowie seriöser Partner, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. In nur drei Schritten können Sie die bezahlte Servicepauschale von Drei zurückfordern.

Kontakt aufnehmen

Verwenden Sie unser nachfolgendes Kontaktformular und geben die erforderlichen Informationen ein, wenn Sie die Servicepauschale zurückfordern möchten. Wir antworten Ihnen binnen 24 Stunden.

 

Rechtliche Beurteilung

Anhand der von Ihnen übermittelten Daten prüfen wir Ihren Anspruch auf Rückforderung der Servicepauschale. Sofern eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, stellen wir für Sie auch eine Anfrage auf Kostendeckung. 

Durchsetzung

Sofern Sie dies ausdrücklich wünschen, erfolgt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bevor wir diesen Schritt gehen, werden alle erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen detailliert besprochen.

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