Servicepauschale zurückfordern

Von Mobilfunkanbietern in Rechnung gestellte Servicepauschalen können zurückgefordert werden.

Kostenlose Unterstützung für Ihre Rückforderung von unberechtigten Servicepauschalen

 

Im vergangenen Jahr gab es eine bedeutende Wendung für Verbraucher im Zusammenhang mit Servicepauschalen. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass Servicepauschalen in Fitnesscentern, welche keinen erkennbaren Mehrwert für den Kunden haben, unzulässig sind (zB 3 Ob 155/22y).

Als Anwaltskanzlei haben wir dieses wegweisende Urteil genau verfolgt und schnell erkannt, dass die Entscheidung des OGH auch auf die jährlichen Servicepauschalen der Mobilfunkanbieter wie Magenta, A1, Drei, HoT, spusu, usw. anwendbar ist. Infolgedessen haben wir uns entschieden, Klagen gegen die Mobilfunkanbieter vorzubereiten und haben diese erfolgreich durchgesetzt.

Kein Kostenrisiko

Kein Aufwand

kompetent und effizient

Servicepauschale zurückfordern - Ihre Rechte als Verbraucher

Laut jüngster Rechtsprechung können Sie als Verbraucher nicht nur aktuell verrechnete Servicegebühren ablehnen, sondern auch bereits bezahlte Servicegebühren zurückverlangen. Sofern Sie in der Vergangenheit Servicepauschalen gezahlt haben, ohne einen entsprechenden Mehrwert erhalten zu haben, steht Ihnen das Recht zu, Ihr Geld zurückzufordern.

Dies kann einigen OGH-Entscheidungen (zb 3 Ob 155/22y, 4 Ob 62/22d, 4 Ob 59/22p) entnommen werden, in welchen festgestellt wurde, dass Pauschalgebühren eine Leistung gegenüberstehen muss. Ist dies nicht der Fall, sind derartige Servicepauschalen gröblich benachteiligend und können zurückgefordert werden. 

Servicepauschale zurückfordern Konsument

Warum Sie die Servicepauschale zurückfordern können

Bereits mehrfach hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass die von Fitnesscentern verwendeten Vertragsklauseln, welche die Verrechnung einer Servicepauschale festlegen, nicht zulässig sind. Dies begründet sich damit, dass die Kunden für diese Zahlungen keine wirtschaftlich werthaltige Gegenleistung erhalten. Daher stellte der OGH zurecht fest, dass derartige Servicepauschalen auf keiner sachlichen Rechtfertigung fußen und somit rechtswidrig sind. Ergo: Sie können die bezahlte Servicepauschale zurückfordern. 

Dasselbe gilt für die von Mobilfunkanbietern in Rechnung gestellte Entgelte – auch hier können Sie die Servicepauschale zurückfordern. 

Rückforderung bis zu 30 Jahre möglich und 4% p.A. Zinsen zusätzlich

Als Verbraucher haben Sie das Recht, die bezahlten Serviceentgelte bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend zu machen, denn der Verjährungszeitraum einer widerrechtlich eingehobenen Gebühr beträgt 30 Jahre. Das ermöglicht es, jene Gelder zurückzufordern, die über einen längeren Zeitraum zu Unrecht entrichtet wurden.

Zusätzlich zur Rückforderung der Hauptforderung haben Sie als Verbraucher auch das Recht auf 4% Zinsen pro anno. Diese Zinsen sollen einen Ausgleich für den finanziellen Aufwand bieten, der mit der unrechtmäßigen Gebührenerhebung verbunden war. Insgesamt steht Ihnen also nicht nur das zu Unrecht bezahlte Serviceentgelt zu, sondern auch ein zusätzlicher Betrag in Form von Zinsen.

Unsere Unterstützung - kostenfrei und ohne Risiko die Servicepauschale zurückfordern

Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen. Die Prüfung Ihrer Rechtslage erfolgt vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Unser Ziel ist es, Ihnen einen transparenten und sicheren Weg aufzuzeigen, auf welchem Sie mögliche Ansprüche geltend machen können, ohne dass für Sie dabei Kosten oder sonstige Verpflichtungen entstehen.

Nach Prüfung Ihrer konkreten Situation können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Servicepauschale zurückfordern möchten. Sollte in Ihrem Fall eine Klage nicht zum Erfolg führen, tragen wir das Prozesskostenrisiko. 

Nutzen Sie Ihr Recht auf Rückforderung ohne finanzielles Risiko.

Warum Sie mit uns die unrechtmäßig verrechnete Servicepauschale zurückfordern sollten

Servicepauschale zurückfordern Serviceentgelt Kabelplus

In der Vergangenheit wurde des Öfteren kritisiert, dass bei den von vielen Unternehmen in Rechnung gestellten Serviceentgelten kein erkennbarer Mehrwert für den Kunden besteht. Die im letzten Jahr ergangenen Entscheidungen des OGH beschäftigten sich mit den von Fitnesscentern eingehobenen Servicepauschalen, wobei das Höchstgericht in diesem Fall zum Schluss kam, dass die verrechneten Pauschalen rechtswidrig sind. Ergo können Sie die Servicepauschale zurückfordern.

Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Strolz haben die betreffende Judikatur genau verfolgt und sind überzeugt, dass diese auch auf die jährliche Servicepauschale diverser Mobilfunkanbieter (A1, Magenta, Drei, HoT, spusu usw) umzulegen ist.

Unser Ansatz ist darauf ausgerichtet, Ihnen jegliche Arbeit und Mühe zu ersparen: Sie nehmen schnell und unkompliziert über das nachfolgende Online-Formular Kontakt auf, und alles Weitere übernehmen wir für Sie.

Ein weiterer Vorteil unserer Zusammenarbeit ist, dass für Sie kein Kostenrisiko entsteht.

In vielen Fällen lehnen Mobilfunkanbieter die von Mandanten herangetragenen Aufforderungen zur Erstattung der Servicepauschale einfach ab. Dies kann für den Kunden oft einschüchternd wirken, besonders wenn sie weder die zeitlichen Ressourcen noch die Erfahrung im Umgang mit großen Unternehmen haben. Rechtsanwalt Mag. Strolz und sein Team, bestehend aus erfahrenen Juristen, setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch und stellen sicher, dass Sie die unrechtmäßig verrechnete Servicepauschale zurückfordern können.

Unsere Erfahrungen bei der Rückforderung der Servicepauschale

Unsere Erfahrung bei der Rückforderung von Servicepauschalen zeigt, dass die Reaktionen der Mobilfunkanbieter sehr unterschiedlich sein können. Oftmals wird keine direkte Rückzahlung angeboten, sondern es wird versucht, die Rückzahlung zu vermeiden. Einige Mobilfunkunternehmen lehnen die Ansprüche direkt ab, während andere versuchen, die Rückzahlung als „Entgegenkommen“ des Unternehmens darzustellen, und bieten an, die bereits geleistete Servicepauschale gutzuschreiben, sofern eine Vertragsverlängerung oder ein Tarifwechsel erfolgt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Sie auf solche Angebote nicht eingehen müssen, da Verbraucher in der Regel auf den Rückforderungsanspruch bestehen können. Sollten Sie bereits eine ablehnende Rückmeldung Ihres Mobilfunkanbieters erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Servicepauschale zurückfordern

Unkompliziert, ohne Kostenrisiko und effizient – unsere Kanzlei nimmt Ihnen Arbeit ab und agiert als kompetenter sowie seriöser Partner, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. In nur drei Schritten können Sie die bezahlte Servicepauschale zurückfordern.

Kontakt aufnehmen

Verwenden Sie unser nachfolgendes Kontaktformular und geben die erforderlichen Informationen ein, wenn Sie die Servicepauschale zurückfordern möchten. Wir antworten Ihnen binnen 24 Stunden.

 

Rechtliche Beurteilung

Anhand der von Ihnen übermittelten Daten prüfen wir Ihren Anspruch auf Rückforderung der Servicepauschale. Sofern eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, stellen wir für Sie auch eine Anfrage auf Kostendeckung. 

Durchsetzung

Sofern Sie dies ausdrücklich wünschen, erfolgt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bevor wir diesen Schritt gehen, werden alle erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen detailliert besprochen.

Kontaktieren Sie uns

FAQ - Servicepauschale zurückfordern

Was sind Servicepauschalen und warum werden sie erhoben?

Servicepauschalen sind Gebühren, die von Dienstleistern wie Mobilfunkanbietern für vermeintliche Serviceleistungen in Rechnung gestellt werden. Diese sollen zusätzliche Dienstleistungen abdecken, doch oft wird kritisiert, dass kein erkennbarer Mehrwert für den Kunden besteht.

Ja, nach jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs können Verbraucher nicht nur aktuell verrechnete Servicegebühren ablehnen, sondern auch bereits bezahlte Servicegebühren zurückverlangen, sofern sie keinen entsprechenden Mehrwert erhalten haben.

Die Möglichkeit zur Rückforderung basiert auf Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (z.B. 3 Ob 155/22y, 4Ob62/22d, 4 Ob 59/22p), die feststellen, dass Pauschalgebühren eine tatsächliche Leistung gegenüberstehen müssen. Fehlt dieser Mehrwert, können solche Gebühren als rechtswidrig angesehen und zurückgefordert werden.

Verbraucher haben das Recht, Serviceentgelte bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend zu machen, denn der Verjährungszeitraum einer widerrechtlich eingehobenen Gebühr beträgt 30 Jahre.

Ja, neben der Hauptforderung haben Sie Anspruch auf 4% Zinsen pro Jahr. Diese Zinsen sollen den finanziellen Nachteil ausgleichen, der durch die unrechtmäßige Erhebung der Gebühren entstanden ist.

Unsere Anwaltskanzlei bietet kostenlose Unterstützung bei der Rückforderung von Servicepauschalen. Die Prüfung Ihrer Rechtslage erfolgt kostenfrei und unverbindlich. Nur im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Scheitert die Klage, übernehmen wir das Prozesskostenrisiko.

Um Ihre Servicepauschale zurückzufordern, müssen Sie zunächst Kontakt mit uns aufnehmen und die erforderlichen Informationen über unser Kontaktformular einreichen. Anschließend erfolgt eine rechtliche Beurteilung Ihres Anspruchs. Wenn Sie dies wünschen, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wesentlich hierbei ist, dass für Sie keinerlei Kosten entstehen. 

Nach der Prüfung Ihrer Situation und mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch hin, nehmen wir die notwendigen Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor. Bevor wir beginnen, werden alle Maßnahmen mit Ihnen detailliert besprochen, um einen transparenten und sicheren Prozess zu gewährleisten.

Es wurde häufig kritisiert, dass die von vielen Unternehmen erhobenen Serviceentgelte keinen erkennbaren Mehrwert für den Kunden bieten. Letztes Jahr fällte der Oberste Gerichtshof Entscheidungen zu Servicepauschalen in Fitnesscentern und urteilte, dass diese rechtswidrig sind. Folglich haben Sie das Recht auf Erstattung und können die Servicepauschale zurückfordern.

Unsere Kanzlei, unter der Leitung von Rechtsanwalt Mag. Strolz, hat diese Rechtsprechung aufmerksam verfolgt und ist der Ansicht, dass sie ebenfalls auf die jährlichen Servicepauschalen von Mobilfunkanbietern wie A1, Magenta, Drei, HoT und spusu anwendbar ist.

Wir legen großen Wert darauf, Ihnen alle Mühen zu ersparen: Sie können über unser Online-Formular schnell und einfach Kontakt zu uns aufnehmen, und wir kümmern uns um den Rest.

Ein weiterer Vorteil der Zusammenarbeit mit uns ist, dass für Sie kein finanzielles Risiko besteht.

Häufig weisen Mobilfunkanbieter die Rückforderungen der Mandanten zurück, was oft abschreckend wirken kann, insbesondere wenn die Mandanten weder die Zeit noch die Erfahrung haben, um mit großen Unternehmen umzugehen. Rechtsanwalt Mag. Strolz und sein Team aus erfahrenen Juristen setzen Ihre Ansprüche durch und gewährleisten, dass Sie erfolgreich Ihre unrechtmäßig berechnete Servicepauschale zurückfordern können.

Wir antworten auf Ihre Anfrage binnen 24 Stunden und beginnen in der Regel unmittelbar danach mit der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit. 

Impressum:
Kanzlei Mag. Kaspar Strolz
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