Rechtsberatung im Vertragsrecht Vertrag erstellen, prüfen, anfechten

Ob beim Kauf eines Brötchens in der Bäckerei, beim Vertragsabschluss eines Handyvertrags, bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags oder der Gründung eines Unternehmens – Verträge begegnen uns in unzähligen Formen und sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Alltags. Das Vertragsrecht, das die Grundlage dieser Vereinbarungen bildet, regelt die Rechte und Pflichten der Beteiligten und schafft Rechtssicherheit. Wir von der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Kaspar Strolz haben uns auf das Vertragsrecht spezialisiert, und bieten umfassende Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um Vertragserstellung, Prüfung (Vertragscheck) und Anfechtung. Im folgenden Beitrag möchten wir Ihnen einen informativen Überblick über die zentralen Aspekte des Vertragsrechts geben und erläutern, worauf es ankommt, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Volle Kostentransparenz

Individuelle und persönliche Beratung

langjährige Erfahrung im Vertragsrecht

Vertragsrecht: unsere Leistungen im Überblick

Klare und rechtskonforme Gestaltung Ihrer Vereinbarungen – für einen erfolgreichen Vertragsabschluss.

Identifikation und Behebung von Schwachstellen. Ein umfassender Vertragscheck schützt Sie vor bösen Überraschungen nach dem Vertragsabschluss.

Durchsetzung Ihrer Rechte bei Irrtümern oder unfairen Bedingungen, die nach dem Vertragsabschluss auftreten können.

Engagierte Unterstützung bei Streitigkeiten – außergerichtlich oder vor Gericht. Mit einem fundierten Vertragscheck lassen sich viele Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden.

Ihre rechtliche Unterstützung im Vertragsrecht – Verträge erstellen, prüfen oder beenden

Verträge regeln entscheidende Aspekte Ihres Lebens – sei es privat oder geschäftlich. Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Kaspar Strolz steht Ihnen mit ihrer langjährigen Erfahrung im Vertragsrecht zur Seite. Egal, ob es um die Erstellung eines rechtssicheren Vertrags, einen detaillierten Vertragscheck vor der Unterzeichnung oder die Klärung von Streitigkeiten nach dem Vertragsabschluss geht: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu schützen und die besten Lösungen zu finden. Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und beraten Sie gerne persönlich und individuell.

Grundlagen des Vertragsrechts

Erbrecht Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Zivilrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Verträge geschlossen, erfüllt und beendet werden können. 

Es basiert auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der es den Parteien ermöglicht, den Inhalt ihrer Vereinbarungen weitgehend frei zu gestalten. Diese Freiheit ist jedoch nicht unbegrenzt: Sie wird durch gesetzliche Bestimmungen, wie etwa das Konsumentenschutzgesetz oder durch moralische Grundsätze, wie die guten Sitten (§ 879 ABGB), eingeschränkt. 

Bei den allgemeinen Grenzen der Privatautonomie handelt es sich also um zwingende Vorschriften, da sie übergeordnete Interessen schützen (zB Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit).

Trotz der oben beschriebenen Vertragsfreiheit wird die Möglichkeit zur freien Gestaltung der Vertragsinhalte auch zum Schutz des Schwächeren stark eingeschränkt. 

So enthält beispielsweise der Verbraucherschutz Regelungen, welche sich mit der typischen Ungleichgewichtslage zwischen Unternehmer und Verbraucher befassen. Auch Personen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht voll geschäftsfähig sind, sollen vor für sie ungünstigen Vertragsabschlüssen geschützt werden. Ebenfalls Vorschriften bzgl Wucher und laesio enormis, welche an späterer Stelle erläutert werden, sind weitgehend zwingender Natur.

Ein Vertrag entsteht durch übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie die Geschäftsfähigkeit der Parteien und die Einhaltung etwaiger Formvorschriften, damit ein rechtlich verbindlicher Vertragsabschluss erfolgen kann. Damit ein gültiger Vertrag überhaupt zustande kommen kann, ist es erforderlich, dass sowohl Angebot als auch Annahme ausreichend bestimmt sind, also alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten. Liegen derartige Voraussetzungen nicht vor, besteht die Möglichkeit, dass gar kein Vertragsabschluss erfolgte. Daher ist es für juristische Laien empfehlenswert, Verträge stets durch eine rechtskundige Person mit Spezialisierung im Vertragsrecht prüfen oder gleich erstellen zu lassen, um bereits in diesem Stadium potenzielle Fehlerquellen zu vermeiden. Hierbei empfiehlt sich ein professioneller Vertragscheck, um Unklarheiten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Auch wenn ein Vertrag grundsätzlich dann zustande kommt, wenn derartige Erklärungen (Angebot und Annahme) vorliegen, gibt es im Vertragsrecht jedoch immer wieder rechtsgeschäftliche Sonderregeln, welche beachtet werden müssen. Ein relevantes Beispiel wäre etwa der Vertragsabschluss im Internet, bei welchem es erforderlich ist, dass ein Verbraucher seine Bestellung ausdrücklich bestätigt. In der Praxis wird diese Vorschrift durch Buttons wie „jetzt zahlungspflichtig bestellen“ umgesetzt. Erfolgt jedoch keine Berücksichtigung dieser Bestimmung, liegt kein Vertrag vor.

Zwar können viele Verträge mündlich abgeschlossen werden, jedoch bietet ein schriftlicher Vertrag in der Praxis deutlich mehr Sicherheit, insbesondere im Streitfall.

Zusammengefasst gibt es bei der Erstellung eines Vertrags zahlreiche Aspekte, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen, um das wirksame Zustandekommen und die rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Bereits vor der inhaltlichen Ausgestaltung sind berücksichtigungswürdige Aspekte mannigfaltig und betreffen etwa die sorgfältige Bestimmung der Vertragsparteien, die klare Definition des Vertragsgegenstandes sowie die Einhaltung der Formvorschriften.

Vertrag erstellen: Gut geplant ist halb gewonnen, auch im Vertragsrecht

Ein durchdachter Vertrag ist der Grundstein für eine reibungslose Geschäftsbeziehung. Mit einem umfassenden Vertragscheck vor dem Vertragsabschluss sorgen wir für Rechtssicherheit und schützen Sie vor späteren Konflikten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Vereinbarungen klar und rechtssicher zu formulieren. Unsere Expertise im Vertragsrecht hilft Ihnen, spätere Konflikte zu vermeiden und Ihre Interessen optimal zu wahren. Ob Kaufvertrag, Arbeitsvertrag oder Mietvertrag – lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen.

Tipp: Nutzen Sie immer schriftliche Verträge, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Selbst einfache Vereinbarungen, wie ein Kaufvertrag unter Freunden, sollten klar dokumentiert werden – auch wenn man hierbei oft davon ausgeht, dass aufgrund familiärer oder freundschaftlicher Verhältnisse keine vertragliche Regelung erforderlich sei. Leider gilt jedoch auch bei den beschriebenen Lebensverbindungen der Grundsatz: unverhofft kommt oft! Eine solide rechtsgeschäftliche Vereinbarung kann auch in diesen Lebensbereichen Ärger und Sorgen vermeiden.

Gerne unterstützen und beraten wir Sie auch bei der Erstellung „informellerer“ Verträge und sind bemüht, individuelle und maßgeschneiderte Lösungen zu erzielen, die die Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigen. Fragen Sie unverbindlich über unser Kontaktformular an.

Vertrag prüfen: Sicherheit vor der Unterschrift

Haben Sie Zweifel an bestimmten Vertragsklauseln oder möchten Sie sicherstellen, dass keine nachteiligen Überraschungen im Kleingedruckten lauern? Wir bieten eine professionelle Vertragsprüfung, um mögliche Risiken zu identifizieren. Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie diesen unbedingt von einem Anwalt prüfen lassen. Ein detaillierter Vertragscheck durch unsere Kanzlei gibt Ihnen die Sicherheit, beim Vertragsabschluss keine nachteiligen Überraschungen zu erleben.

Vertrag anfechten: Ihre Rechte wahren

Fühlen Sie sich durch falsche Informationen, Täuschung oder Drohungen zu einem Vertrag gedrängt? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Vertrag anfechten. Die Kanzlei Mag. Kaspar Strolz prüft, ob eine Anfechtung rechtlich möglich ist, und hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Vertragsrecht Vertrag aufsetzen

Die Vielfalt der Vertragstypen im Vertragsrecht

Die Bandbreite der Vertragstypen im österreichischen Vertragsrecht spiegelt die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensbereiche wider.

Jeder Vertragstyp regelt spezifische Rechte und Pflichten der Parteien und ist an bestimmte gesetzliche Vorschriften gebunden.

Die nachfolgende Auflistung beansprucht jedoch keine Vollständigkeit, sondern dient lediglich als demonstrative Darstellung einiger wesentlicher Vertragstypen.

In der vertragsrechtlichen Praxis existieren selbstverständlich zahlreiche weitere Vertragstypen und individuelle Ausgestaltungen, die auf die jeweiligen Anforderungen und Gegebenheiten zugeschnitten sind.

Verträge des täglichen Lebens - die Vielfalt des Vertragsrechts

  • Kaufvertrag: Der Kaufvertrag ist der am häufigsten vorkommende Vertragstyp. Dabei verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer eine Sache oder ein Recht zu übergeben, während der Käufer den Kaufpreis entrichtet.
  • Tauschvertrag: Der vorhin beschriebene Kaufvertrag ist ein Spezialfall des Tauschvertrags, wobei der Tausch in der Praxis wesentlich seltener vorkommt. Beim Tauschvertrag wird eine Sache gegen eine andere Sache überlassen.
  • Schenkung: Bei einem derartigen Vertrag erfolgt die Vereinbarung, dass der Geschenkgeber eine Sache unentgeltlich zu überlassen verpflichtet ist.
  • Miet- und Pachtverträge: Während der Mietvertrag die Nutzung einer Sache gegen Entgelt regelt, erlaubt der Pachtvertrag zusätzlich die wirtschaftliche Nutzung, etwa die Ernte auf einem gepachteten Acker.
  • Kreditverträge: Ein derartiger Vertrag ist auf die Verschaffung von Kapital gerichtet.
  • Leasing: Durch diese Verträge wird dem Leasingnehmer ein Leasingobjekt während der vertraglichen Nutzungsdauer gegen Entgelt zum Gebrauch und zur Nutzung überlassen.
  • Leihe: Von einem Leihvertrag spricht man, wenn die unentgeltliche Überlassung einer unverbrauchbaren Sache erfolgt.
  • Dienstvertrag und Arbeitsvertrag: Während Dienstverträge typischerweise mit freien Berufen wie Ärzten oder Anwälten abgeschlossen werden, regeln Arbeitsverträge die Anstellung von Arbeitnehmern und unterliegen arbeitsrechtlichen Sonderregelungen.
  • Werkvertrag: Dieser Vertrag verpflichtet den Auftragnehmer, ein bestimmtes Werk zu erstellen, und den Auftraggeber, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
  • Verwahrung: Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, bei welchem die Übernahme der Obsorge einer fremden Sache vereinbart wird. Beispiel: Sie übergeben dem Rezeptionisten Wertgegenstände, welcher diese im Hotelsafe verwahren soll.
  • Auftrag: Bei einem sogenannten Auftragsvertrag besteht die Verpflichtung, auf fremde Rechnung Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen vorzunehmen. Beispiel: Der Anwalt, der seinen Mandanten in einem Prozess oder etwa bei Vertragsverhandlung vertritt, wird aufgrund des Auftrags tätig.
  • Gesellschaftsvertrag: Ein solcher ist dann erforderlich, wenn ein Unternehmen nicht durch einen Einzelunternehmer betrieben wird, sondern ein Zusammenschluss mehrerer Personen erfolgt. Bei der Gründung eines Unternehmens steht zunächst immer die Wahl der passenden Gesellschafts- bzw Rechtsform im Mittelpunkt.

 

Tipp: Im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht bieten wir umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung für Unternehmen jeder Größenordnung in Österreich. Da eine adäquate Beratung in diesem Bereich auch umfangreiche Kenntnisse des Vertragsrechts voraussetzt, sind wir der ideale Ansprechpartner für Vertragsgestaltungen im Unternehmensrecht. Sollten Sie Fragen zur Gründung eines Unternehmens im Allgemeinen oder zur Wahl der passenden Rechtsform haben, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

  • Lizenzvertrag: Hierbei erhält der Lizenznehmer das Recht, geistiges Eigentum, etwa ein Patent, gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zu nutzen.
  • Ehevertrag: Eheverträge regeln die Vermögensverhältnisse der Ehepartner und gewinnen insbesondere bei Scheidungen an Bedeutung.
  • Versicherungsvertrag: Im Versicherungsvertrag verpflichtet sich der Versicherer, im Schadensfall Leistungen zu erbringen, während der Versicherungsnehmer Prämien zahlt.

Herausforderungen im Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie. 

Auch wenn Verträge das Ziel haben, klare Verhältnisse zu schaffen, können in der Praxis zahlreiche Probleme auftreten. 

Diese reichen von Formfehlern über Missverständnisse bis hin zu Streitigkeiten bei der Erfüllung von Vertragsverpflichtungen.

Fehler bei Vertragsabschluss

Ein häufiger Streitpunkt sind Irrtümer. Wer bei Vertragsabschluss über eine wesentliche Eigenschaft irrt, kann den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen anfechten. 

Hierbei muss der Irrtum entweder vom Vertragspartner verursacht worden sein oder diesem auffallen.

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Vertragsprüfung: Sicherheit vor der Unterschrift

Haben Sie Zweifel an den Klauseln eines Vertrags? Oder möchten Sie sicherstellen, dass eine Vereinbarung keine nachteiligen Überraschungen birgt? Unsere Kanzlei überprüft Ihren Vertrag sorgfältig und zeigt Ihnen mögliche Schwachstellen oder Risiken auf. So können Sie beruhigt unterschreiben. Ein sorgfältiger Vertragscheck gibt Ihnen die Sicherheit, dass beim Vertragsabschluss keine ungünstigen Bedingungen übersehen werden.

Hinweis: Achten Sie besonders auf versteckte Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wir prüfen für Sie, ob diese fair und rechtlich zulässig sind. Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wenn Sie einen Vertrag prüfen lassen möchten. 

Leistungsstörungen im Vertragsrecht

Leistungsstörungen, wie Lieferverzug oder Mängel, stellen in der Praxis eine große Herausforderung dar. Der Gläubiger kann bei Verzug auf Vertragserfüllung bestehen oder unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Insbesondere bei Fixgeschäften, wie der Lieferung von Waren zu einem bestimmten Termin, ist der Verzug besonders kritisch.

Befristete Verträge

Das Vertragsrecht kennt sowohl befristete als auch unbefristete Verträge. Befristete Verträge werden für eine im Voraus festgelegte Dauer abgeschlossen und enden automatisch mit dem Ablauf dieser Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Solche Vereinbarungen bieten den Vorteil klarer zeitlicher Begrenzung und Planungssicherheit für beide Vertragsparteien. Eine vorzeitige Beendigung ist jedoch nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

Unbefristete Verträge

Verträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, bieten eine flexible Grundlage für langfristige Vereinbarungen. Sie können in der Regel durch ordentliche Kündigung beendet werden, wobei die Einhaltung einer Kündigungsfrist und eines Kündigungstermins erforderlich ist. Diese Fristen und Termine richten sich entweder nach gesetzlichen Vorgaben oder den im Vertrag festgelegten Bedingungen. Besonders in Bereichen wie Arbeitsrecht, Mietrecht oder Unternehmensrecht gelten oft spezielle Regelungen, die zu beachten sind. Es empfiehlt sich daher, bereits bei der Vertragserstellung rechtlichen Rat einzuholen, um spätere Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.

Vorzeitige Vertragsauflösung

Das Vertragsrechte ermögliche unter bestimmten Bedingungen eine vorzeitige Auflösung eines Vertrags. Eine vorzeitige Beendigung eines Vertragsverhältnisses ist etwa bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Hierzu zählen Umstände, die die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar machen, wie grobe Pflichtverletzungen des Vertragspartners.

Irrtum und die Anfechtung von Verträgen

Nicht jeder Fehler, der bei Vertragsabschluss passiert, berechtigt automatisch zur Anfechtung eines Vertrags. Es gibt klare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Irrtum rechtlich anerkannt wird und entsprechende Folgen hat.

Grundlagen der Irrtumsanfechtung

Ein Irrtum liegt vor, wenn eine Partei beim Abschluss des Vertrags eine falsche Vorstellung von einem wesentlichen Umstand hat. Dazu gehören etwa Irrtümer über die Art des Geschäfts, den Vertragsgegenstand, eine entscheidende Eigenschaft der anderen Partei oder Informationen, die der Vertragspartner nach geltendem Recht hätte offenlegen müssen. Ein Beispiel hierfür ist ein Irrtum über das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung, der gesetzlich als Irrtum über die Person gilt.

Wesentliche Irrtümer, also solche, die dazu geführt haben, dass der Vertrag ohne diesen Irrtum nicht geschlossen worden wäre, berechtigen den Irrenden, die Aufhebung und Rückabwicklung des Vertrags zu verlangen. Unwesentliche Irrtümer hingegen, die sich lediglich auf Nebenpunkte beziehen, ermöglichen lediglich eine Anpassung des Vertrags, nicht jedoch dessen Aufhebung.

Anfechtungsmöglichkeiten im Vertragsrecht?

Fühlen Sie sich durch eine falsche Information, einen Irrtum oder sogar eine Drohung zu einem Vertrag gedrängt? Unter bestimmten Voraussetzungen können Verträge angefochten oder angepasst werden. Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Kaspar Strolz prüft Ihren Fall und berät Sie zu den besten Optionen.

Bedingungen für die Anfechtung

Ein Vertrag kann wegen Irrtums nur dann angefochten werden, wenn der Irrtum:

  • vom Vertragspartner verursacht wurde,
  • diesem offensichtlich hätte auffallen müssen oder
  • rechtzeitig – bevor wirtschaftliche Schritte unternommen wurden – aufgeklärt wurde.

 

Ein Beispiel ist die versehentliche Preisangabe: Wird ein Auto fälschlicherweise für EUR 5.000 statt für EUR 15.000 angeboten und der Käufer hätte die Unverhältnismäßigkeit des Preises erkennen müssen, kann der Verkäufer den Vertrag anfechten.

Unbeachtliche Irrtümer

Einige Irrtümer bleiben rechtlich irrelevant. Dazu zählen:

  • Irrtümer über den Wert einer Sache (Wertirrtum),
  • Fehler in der rechtlichen Einschätzung (Rechtsfolgenirrtum),
  • Beweggründe, die eine Person zu einem Geschäft veranlassen (Motivirrtum), sofern diese nicht arglistig herbeigeführt wurden.
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Irrtum beim Unterzeichnen

Wird ein Dokument unterzeichnet, ohne dass der Unterzeichnende dessen Inhalt kennt, ist eine Anfechtung grundsätzlich ausgeschlossen, da die Partei den Inhalt bewusst in Kauf genommen hat. 

In solchen Fällen gewährt das Vertragsrecht also keinen Schutz. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn der Unterzeichnende klare Vorstellungen über den vermeintlichen Inhalt hatte, die Realität jedoch davon abweicht.


Fristen und Geltendmachung

Die Anfechtung wegen Irrtums muss innerhalb von drei Jahren ab Vertragsabschluss gerichtlich geltend gemacht werden. Bei arglistiger Täuschung verlängert sich diese Frist auf 30 Jahre. 

Erfolgt die Anfechtung erfolgreich, wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben oder an die tatsächlichen Umstände angepasst.

Hinweis: Verbraucher können auf ihr Recht zur Irrtumsanfechtung im Voraus nicht verzichten. Unternehmer hingegen können dies in Allgemeinen Geschäftsbedingungen tun, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis)

Ist die vereinbarte Gegenleistung weniger als halb so viel wert wie die erbrachte Leistung, kann der benachteiligte Vertragspartner den Vertrag anfechten. Dies bietet Schutz vor groben Ungleichgewichten. Ein Vertragscheck kann verhindern, dass Sie beim Vertragsabschluss unangemessene Bedingungen akzeptieren oder der Vertrag später wegen „Verkürzung über die Hälfte“ angefochten wird, obwohl die Differenz zwischen Leistung und Gegenleistung bekannt ist.

Wegfall der Geschäftsgrundlage im Vertragsrecht

Beim Abschluss eines Vertrags setzen die Parteien oft stillschweigend oder ausdrücklich bestimmte Umstände voraus, die für die Erfüllung oder Fortführung des Vertrags wesentlich sind. Diese sogenannte Geschäftsgrundlage bildet eine zentrale Basis der Vereinbarung. Doch was passiert, wenn diese Grundlage nachträglich entfällt?

Rechtsfolgen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Fällt eine wesentliche Geschäftsgrundlage weg – etwa durch unvorhersehbare Ereignisse wie wirtschaftliche Veränderungen oder rechtliche Hindernisse –, stellt sich die Frage, ob und wie der Vertrag weiterbestehen kann. Wenn weder der Vertrag selbst noch gesetzliche Bestimmungen oder ergänzende Vertragsauslegungen eine Lösung bieten, kann eine Anpassung oder sogar die Aufhebung des Vertrags in Betracht gezogen werden. Hierbei orientiert sich die rechtliche Behandlung oft an den Grundsätzen der Irrtumsanfechtung. Ein gut vorbereiteter Vertrag, der durch einen Vertragscheck geprüft wurde, minimiert das Risiko, dass unvorhergesehene Änderungen der Umstände den Vertrag gefährden. Bereits vor dem Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass solche Eventualitäten im Vertrag geregelt sind.

Beispiele für den Wegfall der Geschäftsgrundlage

Ein klassisches Beispiel ist der Fall, dass eine Partei beim Vertragsabschluss von einer stabilen Wirtschaftslage ausgeht, diese sich jedoch gravierend ändert, sodass die Erfüllung des Vertrags unzumutbar wird. Ebenso kann der Wegfall einer behördlichen Genehmigung oder die Absage eines entscheidenden Events die Geschäftsgrundlage entfallen lassen.

Wucher

Ein Vertrag gilt als wucherisch, wenn eine Partei den Leichtsinn, die Unerfahrenheit, die Zwangslage oder eine Verstandesschwäche der anderen Partei ausnutzt, um eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung zu vereinbaren. Das Vertragsrechte erfüllt daher auch eine Schutzfunktion zugunsten derart schwächerer Vertragspartner. Das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung muss dabei so gravierend sein, dass es als sittenwidrig einzustufen ist. Die erfolgreiche Geltendmachung von Wucher führt zur vollständigen Rückabwicklung des Vertrags. Das bedeutet, dass die Parteien so gestellt werden, als hätte der Vertrag nie bestanden. Wucherische Bedingungen, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, können oft durch einen rechtzeitigen Vertragscheck erkannt und beseitigt werden. Dies schützt Sie vor problematischen Konsequenzen beim Vertragsabschluss.

Gewährleistungsrecht

Beim Recht der Gewährleistung handelt es sich um die verschuldensunabhängige Haftung des Schuldners (zB Verkäufer, Dienstleister, Werkunternehmer) für Mängel seiner Leistung. Auch im Zuge des Gewährleistungsrechts kann es zu einer Aufhebung eines Vertrags kommen. Einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.

Rechtsberatung im Vertragsrecht – Vertragserstellung, Vertragsprüfung, Vertragsanfechtung

Die Bedeutung des Vertragsrechts zeigt sich auch daran, dass viele Streitigkeiten erst vor Gericht endgültig geklärt werden. Hier kann eine frühzeitige rechtliche Beratung Konflikte vermeiden. Als erfahrene Juristen mit einer Leidenschaft für das Vertragsrecht sind wir in der Lage, Verträge so zu gestalten, dass sie auch in einem späteren Streitfall Bestand haben. Bei der Erstellung eines Vertrags ist es stets unser Ziel, für die beteiligten Parteien einen adäquaten Interessenausgleich zu erzielen und bereits während des Erstellungs- und Verhandlungsprozesses auf konfliktträchtige Themenfelder hinzuweisen und diese umfassend zu regeln.

Hierbei achten wir nicht nur auf die rechtlichen Anforderungen, sondern auch auf mögliche prozessuale Herausforderungen. Klauseln zu Gerichtsstand, Rechtswahl oder Haftungsbeschränkungen können in einem Streitfall entscheidend sein.

Vertragsprüfung

Eine professionelle Prüfung bestehender Verträge hilft, potenzielle Schwachstellen zu identifizieren und anzupassen. Dies ist besonders wichtig bei langfristigen Verträgen wie Mietverträgen oder auch im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.

Vertretung bei Streitigkeiten

Sollte es dennoch zu einem Konflikt kommen, ist eine kompetente rechtliche Vertretung mit umfangreicher Kenntnis des Vertragsrechts unverzichtbar. Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur die Interessen seines Mandanten vor Gericht durchsetzen, sondern auch außergerichtliche Lösungen anstreben.

Vertragsstreitigkeiten: Ihr Recht verteidigen

Wenn Konflikte nicht vermieden werden können, ist eine rechtzeitige rechtliche Beratung entscheidend. Wir vertreten Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder der Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen. Ob vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen – wir stehen an Ihrer Seite.

 

Tipp: Dokumentieren Sie alle relevanten Korrespondenzen und Ereignisse rund um den Vertrag. Diese können später als Beweise dienen.

Fazit zum Vertragsrecht - Vertrag erstellen, prüfen anfechten

Das Vertragsrecht durchdringt alle Lebensbereiche und bietet einen rechtlichen Rahmen für nahezu jede Art von Vereinbarung. Dabei spielt die Vertragsfreiheit eine zentrale Rolle, auch wenn sie durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt wird. Von Kaufverträgen über Miet- und Arbeitsverträge bis hin zu Eheverträgen und Unternehmensverträgen – die Vielfalt der Vertragstypen ist ebenso groß wie die Herausforderungen, die sich in der Praxis ergeben können.

Rechtliche Beratung ist ein unverzichtbares Instrument, um Verträge rechtssicher zu gestalten, Streitigkeiten zu vermeiden und die eigenen Interessen effektiv zu wahren. Ein Vertragscheck vor dem Vertragsabschluss ist der Schlüssel, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Interessen effektiv zu schützen. Gerade in einer immer komplexer werdenden Rechtswelt ist es ratsam, sich auf die Expertise von Fachleuten zu verlassen. Denn eines ist sicher: Verträge sind nicht nur ein rechtliches Konstrukt, sondern ein Fundament für ein geordnetes Miteinander in der Gesellschaft.

Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Kaspar Strolz steht Ihnen bei allen Aspekten eines Vertrags zur Seite – von der ersten Idee und Gestaltung über die rechtliche Prüfung und Umsetzung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte oder der Anfechtung eines Vertrags. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um in jedem Stadium eines Vertragsverhältnisses bestmöglich unterstützt zu werden. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.

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FAQ - Vertragsrecht: Vertrag erstellen, prüfen, anfechten

Was ist ein Vertrag?

Ein Vertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, die Rechte und Pflichten festlegt. Er kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande.

Die Vertragsfreiheit erlaubt es den Parteien, Verträge inhaltlich frei zu gestalten. Diese Freiheit hat jedoch Grenzen:

  • Gesetzliche Bestimmungen: z.B. Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
  • Gute Sitten (§ 879 ABGB): Verträge dürfen nicht sittenwidrig sein.
  • Verbraucherschutz: Schutz vor unfairen Klauseln oder ungleichen Machtverhältnissen.
  • Unklare oder fehlende Formulierungen.
  • Nicht beachtete Formvorschriften.
  • Irrtümer oder falsche Annahmen.
  • Einseitige oder benachteiligende Klauseln.

Ein Irrtum liegt vor, wenn eine Partei bei Vertragsabschluss eine falsche Vorstellung über einen wichtigen Punkt hat. Voraussetzungen für eine Anfechtung:

  • Wesentlicher Irrtum: Ohne den Irrtum wäre der Vertrag nicht zustande gekommen.
  • Verursacht durch den Vertragspartner oder offensichtlich erkennbar.
  • Frist: In der Regel 3 Jahre ab Vertragsabschluss (bei Täuschung bis zu 30 Jahre).

Wenn sich die Basis des Vertrags durch unvorhersehbare Ereignisse ändert, kann eine Anpassung oder Aufhebung des Vertrags möglich sein. Beispiele:

  • Wirtschaftliche Krisen.
  • Absage eines entscheidenden Ereignisses.
  • Wegfall behördlicher Genehmigungen.

Wenn die erbrachte Leistung weniger als die Hälfte der vereinbarten Gegenleistung wert ist, kann der benachteiligte Partner den Vertrag anfechten.

Wucher liegt vor, wenn eine Partei die Schwäche der anderen (z.B. Unerfahrenheit oder Zwangslage) ausnutzt, um unangemessen hohe Gegenleistungen zu verlangen. Folge: Der Vertrag kann vollständig rückabgewickelt werden.

  • Verzug: Bestehen auf Erfüllung oder Rücktritt vom Vertrag.
  • Mängel: Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen (Verbesserung Austausch, Preisminderung, Rücktritt).

Ein Anwalt stellt sicher, dass der Vertrag alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Ihre Interessen optimal geschützt sind. Bei der Vertragserstellung durch einen Experten werden mögliche Risiken erkannt und Fallstricke vermieden, was spätere Streitigkeiten verhindern kann.

Ein Anwalt stellt sicher, dass der Vertrag alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und Ihre Interessen optimal geschützt sind. Bei der Vertragserstellung durch einen Experten werden mögliche Risiken erkannt und Fallstricke vermieden, was spätere Streitigkeiten verhindern kann.

Eine Vertragsprüfung ist sinnvoll, wenn es um komplexe, langfristige oder wirtschaftlich bedeutende Vereinbarungen geht. Ein Anwalt hilft dabei, versteckte Klauseln, unfaire Bedingungen oder rechtliche Risiken zu identifizieren, sodass Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Beispielsweise können Sie einen Vertrag anfechten, wenn ein wesentlicher Irrtum, Täuschung, Drohung oder Wucher vorliegt. Ein Anwalt prüft die rechtlichen Voraussetzungen für die Anfechtung und unterstützt Sie dabei, die Anfechtung fristgerecht und korrekt durchzuführen.

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