Flugverspätung?
Holen Sie Ihre Entschädigung
schnell & unkompliziert!

Flugverspätungen sind ärgerlich, doch sie können auch bares Geld für Sie bedeuten.

Laut EU-Verordnung haben Sie bei Flugverspätungen ab 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.

Wir prüfen kostenlos, ob Sie Anspruch haben und setzen Ihre Rechte durch – schnell und ohne Aufwand.

Geben Sie einfach die relevanten Informationen in das nachfolgende Formular ein, und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer Einschätzung.

Kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche bei Flugverspätungen

Professionelle Durchsetzung ohne Risiko

Bis zu EUR 600,00 Entschädigung pro Person

Ihr Flug war verspätet? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entschädigung – kostenlos!

Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sie können auch finanzielle Ansprüche für Sie bedeuten. Doch die Prüfung und Durchsetzung dieser Ansprüche kann kompliziert, nervenaufreibend und zeitraubend sein. Viele Fluggesellschaften versuchen, die Entschädigungszahlungen zu verzögern oder ganz zu verweigern, indem sie bürokratische Hürden aufstellen. Wir wissen, wie schwierig es sein kann, sich gegen diese Widerstände durchzusetzen.

Um Ihnen diese Mühe abzunehmen, prüfen wir kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung aufgrund einer Flugverspätung zusteht. Geben Sie einfach die relevanten Informationen in das nachfolgende Formular ein, und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer Einschätzung. Unser Team sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche professionell und effizient durchgesetzt werden.

Sie möchten prüfen, ob Sie Ansprüche aufgrund einer Flugverspätung haben? Verwenden Sie hierfür einfach unser nachfolgendes Kontaktformular.

Prüfung Ihres Anspruchs

Anhand der von Ihnen übermittelten Informationen prüfen wir, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht und nehmen binnen 24 Stunden Kontakt mit Ihnen auf. 

Durchsetzung Ihres Anspruchs

Sofern Sie dies wünschen, nehmen wir Ihnen Arbeit ab und setzen Ihre Ansprüche für Sie schnell und unkompliziert durch. 

Kontaktformular

Ihre Rechte bei Flugverspätungen – das steht Ihnen zu!

In unserer global vernetzten Welt sind Flugreisen längst zur Normalität geworden. Gleichzeitig sind Verspätungen von Flügen keine Seltenheit. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Planänderungen können für Reisende erheblich sein. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass Passagiere nicht schutzlos sind. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) regelt klar, welche Ansprüche Sie haben, wenn Ihr Flug verspätet ist. Abhängig von der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung haben Sie Anspruch auf Betreuung und sogar auf eine finanzielle Entschädigung.

Flugverspätung

Das Wichtigste zur Fluggastrechteverordnung und Ihren Rechten bei Flugverspätungen

  • Die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist ein umfassendes Regelwerk, das zahlreiche Rechte von Reisenden im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen normiert.

  • Rechte bei Flugverspätungen: Im Falle einer Flugverspätung könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen und Rücktrittsrechte haben.

  • Entschädigungs- bzw Ausgleichszahlungen: Die Höhe der Entschädigungszahlung ist abhängig von der Flugstrecke und steht ab einer Verspätung von drei Stunden zu. Sie ist gestaffelt und reicht von EUR 250,00 bis EUR 600,00.

  • Versorgungsleistungen: Bei langen Wartezeiten sind die Airlines verpflichtet, kostenfreie Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und – falls erforderlich – auch Übernachtungen anzubieten.

  • Um Ihre Rechte in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie entweder zur angegebenen Boardingzeit oder spätestens 45 Minuten vor Abflug eingecheckt haben.

Geltungsbereich der Fluggastrechteverordnung

Die EU-Fluggastrechte gelten für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union, die von einem Luftfahrtunternehmen aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden. Bei einem Flug aus der EU in ein Nicht-EU-Land, der von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt wird, kommt die Fluggastrechteverordnung ebenfalls zur Anwendung.

Sofern Ihr Flug jedoch in einem Nicht-EU-Land startet und in der EU landet, muss der Flug von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden.

Betreuungsleistungen bei Flugverspätungen

Je nach Dauer der Verspätung haben Sie Anspruch auf Verpflegung (Snacks, Mahlzeiten und Erfrischungen) und Kommunikationsmöglichkeiten (2 Telefongespräche, E-Mails oder Faxe) während der Wartezeit am Flughafen. Sollte die Fluggesellschaft die genannten Leistungen nicht anbieten, haben Sie die Möglichkeit, sich diese selbst zu besorgen und die Kosten später gegenüber der Airline geltend zu machen. Ein Anspruch auf Betreuungsleistung besteht bei folgenden Verzögerungen:

  • Verspätung ab 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km
  • Verspätung ab 3 Stunden bei Flügen in der EU über 1.500 km und anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • Verspätung ab 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km

Falls es nötig ist, können auch weitere Betreuungsleistungen wie Hotelübernachtung inklusive Transfer anfallen. Derartige Betreuungsleistungen müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen und richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Anspruch auf Entschädigung bei langen Flugverspätungen

Wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet an Ihrem Zielort ankommt, haben Sie das Recht auf eine finanzielle Entschädigung, die abhängig von der Flugstrecke wie folgt gestaffelt ist:

  • EUR 250,00 bei Flügen bis 1.500 km
  • EUR 400,00 bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km sowie bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • EUR 600,00 bei Flügen über 3.500 km
Flugverspätung Höhe der Ausgleichszahlung

Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Flugverspätung Schadenersatz

Keine Entschädigung wird gezahlt, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie zB extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken.

Technische Probleme zählen jedoch nicht zu diesen außergewöhnlichen Umständen, es sei denn, sie sind wirklich unvorhersehbar und außergewöhnlich.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat beispielsweise die Beschädigung eines Flugzeugreifens durch auf der Fahrbahn liegende Fremdkörper oder auch aggressive Fluggäste als außergewöhnliche Umstände eingestuft. 

In welchen Fällen besteht weiters kein Anspruch auf Entschädigung?

Ein Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert. Auch bei einer späteren Mitteilung kann der Anspruch entfallen, sofern die Airline innerhalb klar definierter Fristen eine zumutbare Ersatzbeförderung anbietet. Zudem sind Fluggesellschaften von Ausgleichszahlungen befreit, wenn die Absage des Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich trotz angemessener Maßnahmen nicht vermeiden lassen.

Ist bei einer Flugverspätung auch ein Rücktritt von der Reise möglich?

Wenn die Verspätung des Fluges mehr als fünf Stunden beträgt, haben Sie auch das Recht, von Ihrer Reise zurückzutreten. In solch einem Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten.

Was tun bei einer Flugverspätung?

Um Ihren Anspruch durchzusetzen, sollten Sie sich die Verspätung von der Fluggesellschaft vor Ort schriftlich bestätigen lassen, am besten mit Angabe des Verspätungsgrunds. Heben Sie alle Belege über zusätzliche Ausgaben auf, wie etwa für Mahlzeiten oder Übernachtungen, falls die Airline diese nicht bereitstellt.

Was tun bei Verspätungen und sonstigen Problemen mit dem Gepäck?

Wenn es zu Gepäckproblemen kommt, gelten bestimmte Bedingungen: Es muss sich um einen internationalen Flug handeln, der zwischen zwei Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens stattfindet oder von einem Vertragsstaat ausgeht und nach einer Zwischenlandung in einem Nicht-Vertragsstaat wieder in denselben Vertragsstaat zurückkehrt.

Bei Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks haftet die Fluggesellschaft für entstandene Mehrkosten bis zu einer Obergrenze von derzeit etwa EUR 1.600,00. Melden Sie den Gepäckverlust umgehend am Lost-and-Found-Schalter und fordern Sie das sogenannte PIR-Formular (Property Irregularity Report) an. Eine schriftliche Meldung des Schadens muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des verspäteten Gepäcks bei der Fluggesellschaft eingereicht werden.

Geht Gepäck verloren oder wird es beschädigt, sind Fluglinien verpflichtet, den entstandenen Schaden bis zu etwa EUR 1.600,00 zu ersetzen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Wert des Inhalts, basierend auf den Angaben des Passagiers. Der Schaden muss schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks, der Fluggesellschaft gemeldet werden.

 

Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite und nehmen Ihnen Zeit und Aufwand ab. Nehmen Sie einfach schnell und unkompliziert Kontakt auf.

Entschädigung bei internationalen Flügen

Für internationale Flüge besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß dem Montrealer Übereinkommen, wenn bei Ankunft eine erhebliche Verspätung eintritt. Das Übereinkommen findet jedoch nur auf Flüge zwischen Staaten Anwendung, die das Abkommen ratifiziert haben.

Die Fluggesellschaft ist von der Zahlungspflicht befreit, wenn sie nachweisen kann, dass alle angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verzögerung und den daraus resultierenden Schaden zu verhindern. Der Schadensersatz ist dabei auf maximal etwa EUR 5.000,00 für Passagiere und ca. EUR 1.380,00 für Gepäck begrenzt.

Passagiere müssen den entstandenen Schaden durch Belege, wie Quittungen für Übernachtungskosten, Ersatzkleidung oder Hygieneartikel, nachweisen.

Preisminderung für Pauschalreisende bei Flugverspätungen

Kommt Ihr Flug im Rahmen einer Pauschalreise mehr als vier Stunden später als geplant am Urlaubsort an, haben Sie das Recht auf eine Preisminderung. Grund hierfür ist die unzureichende Erfüllung einer vereinbarten Leistung Ihres Reisevertrags.

 

Pro weiterer Stunde Verspätung können bis zu 5 Prozent des Tagesreisepreises geltend gemacht werden, jedoch maximal 20 Prozent des gesamten Reisepreises. Kleinere Verspätungen werden von den Gerichten in der Regel als hinzunehmende Unannehmlichkeiten bewertet.

 

Falls sich Ihr Urlaub durch eine erhebliche Verzögerung stark verkürzt, etwa bei einer Ankunft erst am dritten Tag eines einwöchigen Aufenthalts, kann Ihnen auch ein Anspruch auf Schadenersatz für die Beeinträchtigung der Reise zustehen. Alternativ können Sie bei einem erheblichen Reisemangel vom Vertrag zurücktreten.

Anspruch prüfen und durchsetzen – wir helfen Ihnen dabei!

Die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen gestaltet sich für viele Reisende oft schwierig. Fluggesellschaften lehnen Ansprüche häufig ab oder verzögern die Bearbeitung durch bürokratische Hürden. Hier kommt die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Strolz ins Spiel: Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche schnell und erfolgreich geltend gemacht werden. Geben Sie jetzt Ihre Flugdaten in unser Formular ein und wir prüfen kostenlos, ob Sie eine Entschädigung erhalten können.

 

FAQ - Fluggastrechteverordnung, Flugverspätung und Entschädigung

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug am Zielort mehr als 3 Stunden verspätet ankommt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Bis 1.500 km: EUR 250,00
  • 1.500 bis 3.500 km: EUR 400,00
  • Über 3.500 km: EUR 600,00

Abhängig von der Länge der Verspätung haben Sie Anspruch auf:

  • Snacks, Mahlzeiten und Getränke
  • Kommunikationsmöglichkeiten (zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe)

 

Diese Betreuungsleistungen gelten ab folgenden Verspätungen:

  • Ab 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km
  • Ab 3 Stunden bei Flügen über 1.500 km bis 3.500 km
  • Ab 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km

 

Falls die Airline diese Leistungen nicht anbietet, können Sie die Kosten selbst tragen und später bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie das Recht, von Ihrer Reise zurückzutreten und sich den Ticketpreis vollständig erstatten zu lassen.

Es gibt keine Entschädigung, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie zB politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken.

Technische Probleme befreien die Airline jedoch nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht, außer sie sind wirklich außergewöhnlich.

Ein Entschädigungsanspruch entfällt in folgenden Fällen:

  • Die Fluggesellschaft informiert mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugtermin über die Annullierung.
  • Bei einer späteren Mitteilung wird innerhalb festgelegter Fristen eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten.
  • Die Flugabsage ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die sich auch mit angemessenen Maßnahmen nicht vermeiden lassen.

Um Ihren Anspruch geltend zu machen, sollten Sie sich die Verspätung und den Grund dafür von der Airline schriftlich bestätigen lassen. Heben Sie zudem alle Belege für zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung oder Übernachtungen auf. Anschließend können Sie die Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft einfordern. Wenn die Airline sich weigert oder die Bearbeitung verzögert, helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unser Kontaktformular ein. Wir prüfen kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, und melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Sie haben bis zu drei Jahre Zeit, Ihre Entschädigung einzufordern. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat.

Viele Fluggesellschaften versuchen, die Entschädigung durch bürokratische Hürden zu erschweren oder abzulehnen. In solchen Fällen unterstützen wir Sie, Ihre Ansprüche durchzusetzen und helfen Ihnen, den Prozess schnell und effizient abzuwickeln. Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt auf.

Wenn Ihr Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren geht, gelten bestimmte Regelungen:

  • Die Haftung der Fluggesellschaft greift nur bei internationalen Flügen zwischen Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens oder bei Flügen, die von einem Vertragsstaat ausgehen, in einen Nicht-Vertragsstaat führen und anschließend in denselben Vertragsstaat zurückkehren.
  • Verspätetes Gepäck: Bei verspätetem Gepäck erstattet die Fluglinie zusätzliche Kosten bis zu einer Grenze von etwa EUR 1.600,00. Melden Sie den Gepäckverlust sofort am Lost-and-Found-Schalter und lassen Sie sich ein PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausstellen. Eine schriftliche Schadensmeldung muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des verspäteten Gepäcks an die Fluggesellschaft geschickt werden.
  • Verlorenes oder beschädigtes Gepäck: Für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck haftet die Fluggesellschaft ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von etwa EUR 1.600,00. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wert des Inhalts gemäß Ihrer Angaben. Der Schaden muss schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks, gemeldet werden.

 

Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite, um Sie in solchen Fällen zu unterstützen und den Aufwand für Sie zu minimieren. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, damit wir Sie umfassend beraten können.

Ein Anspruch auf Entschädigung kann bestehen, wenn durch eine erhebliche Verspätung auf internationalen Flügen ein konkreter Schaden entsteht. Voraussetzung ist, dass der Flug zwischen Staaten erfolgt, die das Montrealer Übereinkommen ratifiziert haben. Die Fluggesellschaft muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie nachweisen kann, dass alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verzögerung getroffen wurden. Die Entschädigung ist derzeit auf etwa 5.000 Euro für Passagiere und ca. 1.380 Euro für Gepäck begrenzt. Reisende müssen den Schaden mit Quittungen für zusätzliche Ausgaben, wie Übernachtungskosten oder Ersatzkleidung, belegen.

Ja, bei einer Flugverspätung von mehr als vier Stunden haben Pauschalreisende das Recht auf eine Preisminderung, da die vereinbarte Leistung des Reisevertrags nicht vollständig erbracht wurde. Für jede zusätzliche Stunde Verspätung können bis zu 5 Prozent des Tagesreisepreises gefordert werden, maximal jedoch 20 Prozent des Gesamtreisepreises. Kleinere Verspätungen gelten meist als hinzunehmende Unannehmlichkeiten. Sollte sich Ihr Urlaub durch eine erhebliche Verspätung stark verkürzen, besteht möglicherweise auch ein Anspruch auf Schadenersatz oder die Option, bei einem wesentlichen Mangel vom Vertrag zurückzutreten.

FAQ - Fluggastrechteverordnung, Flugverspätung und Entschädigung