Flugverspätung?
Holen Sie Ihre Entschädigung
schnell & unkompliziert!

Flugverspätungen sind ärgerlich, doch sie können auch bares Geld für Sie bedeuten.

Laut EU-Verordnung haben Sie bei Flugverspätungen ab 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.

Wir prüfen kostenlos, ob Sie Anspruch haben und setzen Ihre Rechte durch – schnell und ohne Aufwand.

Geben Sie einfach die relevanten Informationen in das nachfolgende Formular ein, und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer Einschätzung.

Kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche bei Flugverspätungen

Professionelle Durchsetzung ohne Risiko

Bis zu EUR 600,00 Entschädigung pro Person

Ihr Flug war verspätet? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entschädigung – kostenlos!

Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sie können auch finanzielle Ansprüche für Sie bedeuten. Doch die Prüfung und Durchsetzung dieser Ansprüche kann kompliziert, nervenaufreibend und zeitraubend sein. Viele Fluggesellschaften versuchen, die Entschädigungszahlungen zu verzögern oder ganz zu verweigern, indem sie bürokratische Hürden aufstellen. Wir wissen, wie schwierig es sein kann, sich gegen diese Widerstände durchzusetzen.

Um Ihnen diese Mühe abzunehmen, prüfen wir kostenlos, ob Ihnen eine Entschädigung aufgrund einer Flugverspätung zusteht. Geben Sie einfach die relevanten Informationen in das nachfolgende Formular ein, und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer Einschätzung. Unser Team sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche professionell und effizient durchgesetzt werden.

Sie möchten prüfen, ob Sie Ansprüche aufgrund einer Flugverspätung haben? Verwenden Sie hierfür einfach unser nachfolgendes Kontaktformular.

Prüfung Ihres Anspruchs

Anhand der von Ihnen übermittelten Informationen prüfen wir, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht und nehmen binnen 24 Stunden Kontakt mit Ihnen auf. 

Durchsetzung Ihres Anspruchs

Sofern Sie dies wünschen, nehmen wir Ihnen Arbeit ab und setzen Ihre Ansprüche für Sie schnell und unkompliziert durch. 

Kontaktformular

Ihre Rechte bei Flugverspätungen – das steht Ihnen zu!

In unserer global vernetzten Welt sind Flugreisen längst zur Normalität geworden. Gleichzeitig sind Verspätungen von Flügen keine Seltenheit. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Planänderungen können für Reisende erheblich sein. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass Passagiere nicht schutzlos sind. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) regelt klar, welche Ansprüche Sie haben, wenn Ihr Flug verspätet ist. Abhängig von der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung haben Sie Anspruch auf Betreuung und sogar auf eine finanzielle Entschädigung.

Das Wichtigste zur Fluggastrechteverordnung und Ihren Rechten bei Flugverspätungen

  • Die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist ein umfassendes Regelwerk, das zahlreiche Rechte von Reisenden im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen normiert.

  • Rechte bei Flugverspätungen: Im Falle einer Flugverspätung könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen und Rücktrittsrechte haben.

  • Entschädigungs- bzw Ausgleichszahlungen: Die Höhe der Entschädigungszahlung ist abhängig von der Flugstrecke und steht ab einer Verspätung von drei Stunden zu. Sie ist gestaffelt und reicht von EUR 250,00 bis EUR 600,00.

  • Versorgungsleistungen: Bei langen Wartezeiten sind die Airlines verpflichtet, kostenfreie Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und – falls erforderlich – auch Übernachtungen anzubieten.

  • Um Ihre Rechte in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie entweder zur angegebenen Boardingzeit oder spätestens 45 Minuten vor Abflug eingecheckt haben.

Geltungsbereich der Fluggastrechteverordnung

Die EU-Fluggastrechte gelten für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union, die von einem Luftfahrtunternehmen aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden. Bei einem Flug aus der EU in ein Nicht-EU-Land, der von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt wird, kommt die Fluggastrechteverordnung ebenfalls zur Anwendung.

Sofern Ihr Flug jedoch in einem Nicht-EU-Land startet und in der EU landet, muss der Flug von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden.

Betreuungsleistungen bei Flugverspätungen

Je nach Dauer der Verspätung haben Sie Anspruch auf Verpflegung (Snacks, Mahlzeiten und Erfrischungen) und Kommunikationsmöglichkeiten (2 Telefongespräche, E-Mails oder Faxe) während der Wartezeit am Flughafen. Sollte die Fluggesellschaft die genannten Leistungen nicht anbieten, haben Sie die Möglichkeit, sich diese selbst zu besorgen und die Kosten später gegenüber der Airline geltend zu machen. Ein Anspruch auf Betreuungsleistung besteht bei folgenden Verzögerungen:

  • Verspätung ab 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km
  • Verspätung ab 3 Stunden bei Flügen in der EU über 1.500 km und anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • Verspätung ab 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km

Falls es nötig ist, können auch weitere Betreuungsleistungen wie Hotelübernachtung inklusive Transfer anfallen. Derartige Betreuungsleistungen müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen und richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Anspruch auf Entschädigung bei langen Flugverspätungen

Wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet an Ihrem Zielort ankommt, haben Sie das Recht auf eine finanzielle Entschädigung, die abhängig von der Flugstrecke wie folgt gestaffelt ist:

  • EUR 250,00 bei Flügen bis 1.500 km
  • EUR 400,00 bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km sowie bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • EUR 600,00 bei Flügen über 3.500 km

Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Flugverspätung Schadenersatz

Keine Entschädigung wird gezahlt, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie zB extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken.

Technische Probleme zählen jedoch nicht zu diesen außergewöhnlichen Umständen, es sei denn, sie sind wirklich unvorhersehbar und außergewöhnlich.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat beispielsweise die Beschädigung eines Flugzeugreifens durch auf der Fahrbahn liegende Fremdkörper oder auch aggressive Fluggäste als außergewöhnliche Umstände eingestuft. 

Ist bei einer Flugverspätung auch ein Rücktritt von der Reise möglich?

Wenn die Verspätung des Fluges mehr als fünf Stunden beträgt, haben Sie auch das Recht, von Ihrer Reise zurückzutreten. In solch einem Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten.

Was tun bei einer Flugverspätung?

Um Ihren Anspruch durchzusetzen, sollten Sie sich die Verspätung von der Fluggesellschaft vor Ort schriftlich bestätigen lassen, am besten mit Angabe des Verspätungsgrunds. Heben Sie alle Belege über zusätzliche Ausgaben auf, wie etwa für Mahlzeiten oder Übernachtungen, falls die Airline diese nicht bereitstellt.

Anspruch prüfen und durchsetzen – wir helfen Ihnen dabei!

Die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen gestaltet sich für viele Reisende oft schwierig. Fluggesellschaften lehnen Ansprüche häufig ab oder verzögern die Bearbeitung durch bürokratische Hürden. Hier kommt die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Strolz ins Spiel: Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche schnell und erfolgreich geltend gemacht werden. Geben Sie jetzt Ihre Flugdaten in unser Formular ein und wir prüfen kostenlos, ob Sie eine Entschädigung erhalten können.

 

FAQ - Fluggastrechteverordnung, Flugverspätung und Entschädigung

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug am Zielort mehr als 3 Stunden verspätet ankommt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Bis 1.500 km: EUR 250,00
  • 1.500 bis 3.500 km: EUR 400,00
  • Über 3.500 km: EUR 600,00

Abhängig von der Länge der Verspätung haben Sie Anspruch auf:

  • Snacks, Mahlzeiten und Getränke
  • Kommunikationsmöglichkeiten (zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe)

 

Diese Betreuungsleistungen gelten ab folgenden Verspätungen:

  • Ab 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km
  • Ab 3 Stunden bei Flügen über 1.500 km bis 3.500 km
  • Ab 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km

 

Falls die Airline diese Leistungen nicht anbietet, können Sie die Kosten selbst tragen und später bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie das Recht, von Ihrer Reise zurückzutreten und sich den Ticketpreis vollständig erstatten zu lassen.

Es gibt keine Entschädigung, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie zB politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken.

Technische Probleme befreien die Airline jedoch nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht, außer sie sind wirklich außergewöhnlich.

Um Ihren Anspruch geltend zu machen, sollten Sie sich die Verspätung und den Grund dafür von der Airline schriftlich bestätigen lassen. Heben Sie zudem alle Belege für zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung oder Übernachtungen auf. Anschließend können Sie die Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft einfordern. Wenn die Airline sich weigert oder die Bearbeitung verzögert, helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unser Kontaktformular ein. Wir prüfen kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, und melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Sie haben bis zu drei Jahre Zeit, Ihre Entschädigung einzufordern. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat.

Viele Fluggesellschaften versuchen, die Entschädigung durch bürokratische Hürden zu erschweren oder abzulehnen. In solchen Fällen unterstützen wir Sie, Ihre Ansprüche durchzusetzen und helfen Ihnen, den Prozess schnell und effizient abzuwickeln. Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt auf.

Um die Identität des Fahrzeughalters zu ermitteln, kann eine Auskunft bei der zuständigen Verkehrsbehörde unter Angabe des Kennzeichens eingeholt werden. Bei Dienstfahrzeugen ist es notwendig, sich beim Unternehmen nach dem Fahrzeuglenker zu erkundigen. Wenn Auskünfte verweigert werden, besteht auch das Recht auf Klage gegen den Halter als „mittelbaren Störer“.

Durch das Besitzstörungsverfahren soll erreicht werden, dass

 

  • die Störung festgestellt,
  • der letzte ruhige Besitzstand wiederhergestellt und
  • weitere Störungen unterlassen werden.

 

Die Besitzstörungsklage ist beim zuständigen Bezirksgericht einzubringen, wobei auch die Möglichkeit besteht, vorab durch ein anwaltliches Schreiben eine außergerichtliche Lösung anzustreben.