Casino-Verluste zurückholen

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In Österreich regelt das Glücksspielgesetz (GSpG) die Organisation und Durchführung von Glücksspielen. Gemäß diesem Gesetz ist das Angebot von Glücksspielen über das Internet nur dann legal, wenn eine entsprechende österreichische Konzession vorliegt. 

Derzeit besitzt ausschließlich die Plattform win2day, betrieben von Casinos Austria, eine solche Konzession für Online-Glücksspiele. Dies hat zur Folge, dass sämtliche andere Online-Casinos, die ihre Dienste in Österreich anbieten, rechtlich gesehen ohne erforderliche Lizenz agieren. 

Anders ausgedrückt: derartige Glücksspielverträge sind nichtig, weshalb Sie Casino-Verluste zurückholen können.

Die rechtliche Situation in Österreich

Casino-Verluste zurückholen Glücksspiel

Bezüglich des Glücksspielmonopols führen ausländische Anbieter, wie beispielsweise William Hill, Mr. Green oder 888 Casino ins Treffen, dass die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU dadurch beschränkt werde. Diese Argumentation kann aus der bisherigen Rechtsprechung des EuGH nicht herausgelesen werden, da er die Rechtmäßigkeit nationaler Glücksspielmonopole mehrfach bejaht hat. 

Die rechtliche Grundlage in Österreich ist eindeutig: Verträge über Glücksspiele, die ohne gültige Konzession abgeschlossen werden, sind nichtig

Das bedeutet, dass die auf Basis solcher Verträge geleisteten Spieleinsätze rechtlich als ungerechtfertigte Bereicherung angesehen und somit zurückgefordert werden können. Die Durchsetzbarkeit dieser  Rückforderungsansprüche wurde durch mehrere Gerichtsentscheidungen in Österreich bestätigt (vgl. OGH 9 Ob 20/21p; OGH 4 Ob 124/17 i; OGH 3 Ob 72/21s).

So haben beispielsweise der Oberste Gerichtshof sowie unterinstanzliche Gerichte entschieden, dass das GSpG mit dem Unionsrecht vereinbar ist und Spielverluste bei Online-Casinos ohne österreichische Konzession zurückgefordert werden können. Ebenfalls der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof als Höchstgerichte des öffentlichen Rechts bestätigen die Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielmonopols.

Diese Entscheidungen bzgl. der Rückforderungsansprüche stützen sich auf die Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielmonopols sowie auf die Nichtigkeit von Verträgen, die unter Verstoß gegen das GSpG abgeschlossen wurden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Rückforderung von Verlusten aus Glücksspielen wie Roulette, Poker, Slots oder Blackjack in Betracht kommen – sofern diese bei Anbietern ohne österreichische Konzession erfolgt sind. Sportwettenverluste sind davon in der Regel ausgenommen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es eine rechtliche Grundlage für die Rückforderung von Spielverlusten bei nicht konzessionierten Online-Casinos gibt. Ob ein solcher Anspruch im Einzelfall besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte rechtlich geprüft werden.

 

Sie möchten Ihre Casino-Verluste zurückholen? Wir beraten Sie gerne.

Wenn Sie in Österreich wohnhaft sind und bei Online-Glücksspielen Verluste erlitten haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückforderung dieser Beträge möglich sein. Wesentlich ist dabei, dass der Gesamtverlust – also die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen – nachvollziehbar dokumentiert werden kann.

Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Strolz unterstützt Sie bei der rechtlichen Einschätzung Ihrer Situation und prüft, ob ein Vorgehen in Ihrem konkreten Fall angezeigt ist.

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