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In Österreich regelt das Glücksspielgesetz (GSpG) die Organisation und Durchführung von Glücksspielen. Gemäß diesem Gesetz ist das Angebot von Glücksspielen über das Internet nur dann legal, wenn eine entsprechende österreichische Konzession vorliegt.
Derzeit besitzt ausschließlich die Plattform win2day, betrieben von Casinos Austria, eine solche Konzession für Online-Glücksspiele. Dies hat zur Folge, dass sämtliche andere Online-Casinos, die ihre Dienste in Österreich anbieten, rechtlich gesehen ohne erforderliche Lizenz agieren.
Anders ausgedrückt: derartige Glücksspielverträge sind nichtig, weshalb Sie Casino-Verluste zurückholen können.
Die rechtliche Situation in Österreich
Bezüglich des Glücksspielmonopols führen ausländische Anbieter, wie beispielsweise William Hill, Mr. Green oder 888 Casino ins Treffen, dass die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU dadurch beschränkt werde. Diese Argumentation kann aus der bisherigen Rechtsprechung des EuGH nicht herausgelesen werden, da er die Rechtmäßigkeit nationaler Glücksspielmonopole mehrfach bejaht hat.
Die rechtliche Grundlage in Österreich ist eindeutig: Verträge über Glücksspiele, die ohne gültige Konzession abgeschlossen werden, sind nichtig.
Das bedeutet, dass die auf Basis solcher Verträge geleisteten Spieleinsätze rechtlich als ungerechtfertigte Bereicherung angesehen und somit zurückgefordert werden können. Die Durchsetzbarkeit dieser Rückforderungsansprüche wurde durch mehrere Gerichtsentscheidungen in Österreich bestätigt (vgl. OGH 9 Ob 20/21p; OGH 4 Ob 124/17 i; OGH 3 Ob 72/21s).
So haben beispielsweise der Oberste Gerichtshof sowie unterinstanzliche Gerichte entschieden, dass das GSpG mit dem Unionsrecht vereinbar ist und Spielverluste bei Online-Casinos ohne österreichische Konzession zurückgefordert werden können. Ebenfalls der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof als Höchstgerichte des öffentlichen Rechts bestätigen die Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielmonopols.
Diese Entscheidungen bzgl. der Rückforderungsansprüche stützen sich auf die Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielmonopols sowie auf die Nichtigkeit von Verträgen, die unter Verstoß gegen das GSpG abgeschlossen wurden.
Sie können somit alle Casino-Verluste zurückholen, die im Rahmen von Spielen wie Roulette, Poker, Slots und Blackjack in den letzten 30 Jahren erzielt wurden. Ausgenommen davon sind lediglich Sportwettenverluste.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Rückforderung von Spielverlusten bei Online-Casinos ohne österreichische Konzession auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht. Für Betroffene bietet sich somit die Möglichkeit, ihre Verluste zurückzuerhalten.
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Falls Sie aus Österreich stammen und beim Online-Glücksspiel Verluste erlitten haben, steht Ihnen möglicherweise der Weg offen, diese zurückzufordern. Entscheidend ist hierbei, dass der Gesamtverlust, also die Summe Ihrer Einsätze abzüglich sämtlicher Auszahlungen, eindeutig nachweisbar ist. Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Strolz bietet Ihnen umfassende Unterstützung, um effektiv Ihre Casino-Verluste zurückholen zu können. Unser erfahrenes Team prüft Ihre Situation und beurteilt kostenfrei die Rechtslage bezüglich Ihrer Spielverluste. Wir wissen, dass der Weg, sich gegen große Online-Casinos durchzusetzen, einschüchternd und komplex sein kann. Daher stehen wir an Ihrer Seite und nutzen unsere Expertise, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Zögern Sie nicht, uns heute noch unverbindlich zu kontaktieren. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass Sie Ihr Geld zurückerhalten.