Erbrecht
Der Gedanke an den eigenen Tod und die Regelung des Nachlasses ist für viele Menschen ein sensibles Thema, das oft aufgeschoben wird. Doch die Erfahrung zeigt, dass es von entscheidender Bedeutung ist, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, um nach dem eigenen Ableben Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden. Ein sorgfältig geplanter und rechtssicher formulierter letzter Wille kann nicht nur helfen, den eigenen Nachlass gemäß den persönlichen Wünschen zu verteilen, sondern dient auch dem Frieden innerhalb der Familie.
Das Erbrecht ist ein fundamentaler Bestandteil des österreichischen Rechtssystems und regelt die Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person (Erblasser) an seine Erben. Es beschäftigt sich also mit der Rechtsnachfolge eines Verstorbenen und bietet verschiedene Instrumente wie bspw. Testament oder Erbvertrag, um unklare Situationen nach dem Ableben zu vermeiden.
Um den Nachlass gemäß den Wünschen des Verstorbenen und den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, bedarf es einer professionellen und einfühlsamen Beratung sowie der Berücksichtigung verschiedener Punkte.
Umfassende Beratung und individuelle Lösungen
Unser Fokus liegt auf der individuellen Beratung und der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für jede Verlassenschaft, unabhängig von ihrer Größe oder Komplexität. Hierbei berücksichtigen wir spezifische Ansprüche und erörtern in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihre individuelle Situation und die dazu passenden Handlungsoptionen.
Testamente, sonstige letztwillige Verfügungen und Co
Die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags kann dabei helfen, den Nachlass entsprechend den eigenen Vorstellungen zu regeln und potenzielle Unklarheiten im Vorfeld zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der formgerechten Ausarbeitung und stehen Ihnen beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre erbrechtlichen Wünsche rechtlich wirksam festgehalten werden.
Vertretung in Erbstreitigkeiten und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Trotz bestehender erbrechtlicher Regelungen kann es im Erbfall zu Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten kommen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in solchen Fällen sowohl bei der außergerichtlichen Klärung als auch – falls erforderlich – bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. Dies umfasst auch die Beratung im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen.
Noch Fragen zum Erbrecht?
Sollten Sie Fragen zum Erbrecht haben, eine Erstberatung wünschen oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Unsere Juristen
Mag. jur. Kaspar Strolz
Rechtsanwalt
Dr. jur. Günther Schweinberger, MBA
Konsulent
Dr. jur. Carina Geiger, LL.B., LL.M.
Konzipientin
Dr. jur. Johanna Neumeyer
Konsulentin