Erbrecht
Der Gedanke an den eigenen Tod und die Regelung des Nachlasses ist für viele Menschen ein sensibles Thema, das oft aufgeschoben wird. Doch die Erfahrung zeigt, dass es von entscheidender Bedeutung ist, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, um nach dem eigenen Ableben Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden. Ein sorgfältig geplanter und rechtssicher formulierter letzter Wille kann nicht nur helfen, den eigenen Nachlass gemäß den persönlichen Wünschen zu verteilen, sondern dient auch dem Frieden innerhalb der Familie.
Das Erbrecht ist ein fundamentaler Bestandteil des österreichischen Rechtssystems und regelt die Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person (Erblasser) an seine Erben. Es beschäftigt sich also mit der Rechtsnachfolge eines Verstorbenen und bietet verschiedene Instrumente wie bspw. Testament oder Erbvertrag, um unklare Situationen nach dem Ableben zu vermeiden.
Um den Nachlass gemäß den Wünschen des Verstorbenen und den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, bedarf es einer professionellen und einfühlsamen Beratung sowie der Berücksichtigung verschiedener Punkte.
Umfassende Beratung und individuelle Lösungen
Unser Fokus liegt auf der individuellen Beratung und der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für jede Verlassenschaft, unabhängig von ihrer Größe oder Komplexität. Hierbei berücksichtigen wir spezifische Ansprüche und erörtern in einem persönlichen Beratungsgespräch Ihre individuelle Situation und die dazu passenden Handlungsoptionen.
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande. Damit ein Vertrag gültig ist, müssen darüber hinaus bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa die Geschäftsfähigkeit der Vertragsparteien oder die Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften.
Testamente, sonstige letztwillige Verfügungen und Co
Die Errichtung eines rechtsgültigen Testaments oder eines Erbvertrags spielt eine entscheidende Rolle, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden und den eigenen Nachlass nach persönlichen Vorstellungen zu regeln. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Testament formgerecht zu verfassen und stellen sicher, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich berücksichtigt und umgesetzt wird.
Vertretung in Erbstreitigkeiten und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Trotz sorgfältiger Vorsorge können Konflikte unter den Erben entstehen. Unsere Kanzlei vertritt Sie kompetent und zielstrebig, sei es bei der außergerichtlichen Einigung oder der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Darüber hinaus stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um die Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen geht.
Noch Fragen zum Erbrecht?
Sollten Sie Fragen zum Erbrecht haben, eine Erstberatung wünschen oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie in allen Belangen des Erbrechts zu unterstützen und Ihnen bei Unklarheiten zur Seite zu stehen.
Unsere Juristen
Mag. jur. Kaspar Strolz
Rechtsanwalt
Dr. jur. Günther Schweinberger, MBA
Konsulent
Dr. jur. Carina Geiger, LL.B., LL.M.
Konzipientin
Dr. jur. Johanna Neumeyer
Konsulentin