Mietrecht
Das Mietrecht in Österreich ist ein weitschichtiges Rechtsgebiet, das durch verschiedene Gesetzeswerke geprägt ist und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anmietung von Wohn- und Gewerbeobjekten definiert. Die Komplexität dieses Rechtsgebietes ergibt sich aus den unterschiedlichen Vertragslaufzeiten sowie den vielfältigen Anwendungsbereichen der mietrechtlichen Gesetzesbestimmungen (zB Voll- oder Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes), die erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter haben. Neben dem Mietrechtsgesetz (MRG) gibt es weitere relevante Rechtsgrundlagen wie das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), die landesspezifischen Wohnbauförderungsgesetze, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Jedes dieser Gesetze definiert eigene Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien, wobei sich aus der Vielzahl der Bestimmungen von Fall zu Fall sehr unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen ergeben können.
Einige der Regelungen in diesen Gesetzen sind zwingend und lassen keinen Raum für abweichende vertragliche Vereinbarungen. Dies dient meist dem Schutz der schwächeren Vertragspartei, in der Regel des Mieters. Andere Bestimmungen hingegen ermöglichen eine gewisse Flexibilität und können durch individuelle Vertragsvereinbarungen modifiziert werden. Dies erfordert ein tiefgreifendes Verständnis der gesetzlichen Vorgaben und deren praktische Anwendung, um die Interessen und Rechte beider Parteien wirksam zu schützen und zu wahren.
Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Strolz ist auf das Mietrecht spezialisiert und bietet umfassende Beratung und Unterstützung in allen Phasen des Mietverhältnisses. Unser erfahrenes Team steht sowohl Vermietern als auch Mietern bei der Gestaltung und dem Abschluss von Mietverträgen zur Seite.
Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten auch bei Auseinandersetzungen, die während des Mietverhältnisses oder bei dessen Beendigung auftreten können, wie etwa bei Streitigkeiten über Mängel am Mietobjekt, Nebenkostenabrechnungen, Kautionszahlungen oder Mieterhöhungen. Darüber hinaus beraten wir auch Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter in Fragen des Wohnungseigentumsrechts und unterstützen bei der Erstellung von Kaufverträgen unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie Altlasten, Nachbarrechten und anderen Beschränkungen.
Unsere Juristen
Mag. jur. Kaspar Strolz
Rechtsanwalt
Dr. jur. Günther Schweinberger, MBA
Konsulent
Dr. jur. Carina Geiger, LL.B., LL.M.
Konzipientin
Dr. jur. Johanna Neumeyer
Konsulentin