Schadenersatz in Österreich

Schadenersatzrecht

Unter welchen Voraussetzungen jemand Schadenersatz von einer Person oder von einem Unternehmen fordern kann, ist durch das Schadenersatzrecht geregelt. Wesenselement des österreichischen Schadenersatzrechts ist die Ausgleichsfunktion, wobei die Ersatzleistung des Schädigers einen Ausgleich für den erlittenen Schaden darstellt. Die rechtlichen Grundlagen finden sich vorrangig im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie in spezialgesetzlichen Bestimmungen, die für einige Situationen besondere Regelungen vorsehen.

Grundprinzipien des Schadenersatzrechts

Das Schadenersatzrecht basiert auf dem Prinzip, dass derjenige, der einem anderen einen Schaden zufügt, diesen Schaden ersetzen muss. Ein Schaden kann sowohl materieller (Vermögensschaden) als auch immaterieller (zB Körperverletzung) Natur sein. Für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs müssen grundsätzlich vier Voraussetzungen erfüllt sein: Schaden, Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden.

  • Schaden: Es muss ein tatsächlicher Nachteil vorliegen, der am Vermögen, an Rechten oder an einer Person entstanden ist. Ein Nachteil am Vermögen wäre bspw die Beschädigung an einem KFZ nach einem Auffahrunfall. Wird jemand darüber hinaus bei einem solchen Unfall verletzt, liegt auch ein Nachteil für die verletzte Person vor, wodurch den Schädiger wiederum die Pflicht zum Schadenersatz treffen kann.

  • Verursachung: Zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem entstandenen Schaden muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.

  • Rechtswidrigkeit: Das schädigende Verhalten ist dann rechtswidrig, wenn es gegen ein Gebot oder Verbot der Rechtsordnung verstößt. Die Rechtswidrigkeit kann bspw durch die Verletzung einer Vertragspflicht oder den Verstoß gegen ein Schutzgesetz (zB Straßenverkehrsordnung) begründet sein.

  • Verschulden: Damit eine Person die Pflicht zum Schadenersatz trifft, muss die rechtswidrige Handlung auch subjektiv vorwerfbar sein. Der Schaden kann durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Schädigers verursacht worden sein.

Das österreichische Schadenersatzrecht kennt auch das Prinzip der Gefährdungshaftung, wonach in bestimmten Fällen für einen Schaden gehaftet wird, ohne dass es eines Verschuldens bedarf. Beispiele hierfür sind die Haftung des Fahrzeughalters bei Verkehrsunfällen oder die Produkthaftung.

Sollten Sie mit einer Schadenersatzfrage konfrontiert sein, können wir Ihnen fachkundige Unterstützung bieten. Durch die umfassende Kenntnis der österreichischen Rechtslage, die langjährige Erfahrung in der Praxis und die Spezialisierung im Bereich des Schadenersatzrechts sind wir ein verlässlicher Partner an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch!

Unsere Juristen

Mag. jur. Kaspar Strolz

Rechtsanwalt

Dr. jur. Günther Schweinberger, MBA

Konsulent

Dr. jur. Carina Geiger, LL.B., LL.M.

Konzipientin

Dr. jur. Johanna Neumeyer

Konsulentin

Office

Münchner Straße 15
6130 Schwaz