Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist ein zentraler Pfeiler des österreichischen Zivilrechts und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Verträge geschlossen, erfüllt, Mängel geltend gemacht und gegebenenfalls aufgelöst werden. Dieser Bereich des Rechts betrifft nahezu jeden Aspekt des täglichen Lebens und ist daher von großer Bedeutung sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmer.
Grundprinzipien des Vertragsrechts
Das österreichische Vertragsrecht basiert auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie). Dies bedeutet, dass die Parteien frei sind, Verträge zu schließen, deren Inhalt zu bestimmen und die Vertragspartner zu wählen. Die Grenzen dieser Freiheit werden durch zwingende gesetzliche Vorschriften (zB Konsumentenschutzbestimmungen oder arbeitsrechtliche Regelungen zum Schutz des Arbeitnehmers) oder die guten Sitten gezogen.
Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande. Damit ein Vertrag gültig ist, müssen darüber hinaus bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa die Geschäftsfähigkeit der Vertragsparteien oder die Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften.
Wichtige Vertragstypen
Das österreichische Recht kennt eine Vielzahl von Vertragstypen, die spezifische Regelungen für verschiedene Lebenssachverhalte bereithalten. Dazu gehören Kaufverträge, Miet- und Pachtverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Baurechtsverträgen, Abbau- und Deponieverträge bis hin zum Vertrag eines Mobilfunkanbieters. Jeder dieser Vertragstypen ist durch spezifische Regeln gekennzeichnet, die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien definieren. Wichtig dabei ist, sich über die Rechtsfolgen eines bestehenden Vertrages oder eines geplanten Vertragsabschlusses zu informieren.
Probleme und Streitigkeiten
Trotz sorgfältiger Planung und Absprache können bei der Auslegung und Erfüllung von Verträgen Probleme und Streitigkeiten auftreten. Dazu gehören Fragen der Vertragsgültigkeit, Leistungsstörungen wie Verzug oder Mängel der Sache oder Dienstleistung sowie die Beendigung von Verträgen. Angesichts der Komplexität der Materie und dem breiten Anwendungsbereich in nahezu allen Angelegenheiten des täglichen Lebens, ist professionelle rechtliche Beratung unverzichtbar
Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Strolz verfügt über umfassende Expertise im Bereich des Vertragsrechts und steht ihren Mandanten in allen Phasen der Vertragsgestaltung und -abwicklung zur Seite. Von der ersten Beratung über die Vertragsverhandlung und -gestaltung bis hin zur Vertretung in Streitfällen bietet das Team um Mag. Strolz individuelle und zielgerichtete Unterstützung. Unsere Juristen setzen sich mit Nachdruck dafür ein, die Interessen unserer Mandanten zu wahren und optimale Lösungen für vertragsrechtliche Herausforderungen zu finden.
Unsere Juristen
Mag. jur. Kaspar Strolz
Rechtsanwalt
Dr. jur. Günther Schweinberger, MBA
Konsulent
Dr. jur. Carina Geiger, LL.B., LL.M.
Konzipientin
Dr. jur. Johanna Neumeyer
Konsulentin