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Die Servicepauschale – eine rechtliche Perspektive für Kunden von Mobilfunkunternehmen
Die Servicepauschale ist eine Gebühr, die von Dienstleistern wie Mobilfunkanbietern für vermeintliche Serviceleistungen in Rechnung gestellt wird. Diese soll zusätzliche Dienstleistungen abdecken, doch oft wird kritisiert, dass kein erkennbarer Mehrwert für den Kunden besteht.
In jüngerer Zeit wurde in der Rechtsprechung die Frage der Zulässigkeit von Servicepauschalen aufgegriffen. Der Oberste Gerichtshof hat im Zusammenhang mit Fitnessstudios entschieden, dass pauschale Entgelte ohne nachvollziehbaren Mehrwert für Verbraucher als gröblich benachteiligend und daher unzulässig anzusehen sein können.
Vor diesem Hintergrund prüfen wir, inwieweit sich die dort entwickelten Grundsätze – unter Berücksichtigung der jeweiligen vertraglichen und tatsächlichen Umstände – auch auf Servicepauschalen einzelner Mobilfunkanbieter übertragen lassen. Je nach Einzelfall kann dies die Möglichkeit begründen, Rückforderungsansprüche geltend zu machen.
Die Bedeutung des OGH-Urteils
Mittlerweile wurde durch den Obersten Gerichtshof mehrfach festgestellt (zB 3 Ob 155/22y; 4 Ob 62/22d; 4 Ob 59/22p), dass der von Fitnesscentern verrechneten Servicepauschale eine klar definierte und wirtschaftlich werthaltige Gegenleistung gegenüberstehen muss. Ohne diese Gegenleistung sind solche Gebühren als rechtswidrig zu betrachten. Diese Rechtsprechung ermöglicht es Verbrauchern, bereits gezahlte Gebühren zurückzufordern, wenn sie ohne entsprechenden Mehrwert erbracht wurden.
Diese Grundsätze lassen sich unseres Erachtens auch auf Servicepauschalen im Mobilfunkbereich übertragen.
Diese Anischt teilt auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI).
In mehreren erstinstanzlichen Urteilen wurden Mobilfunkanbieter bereits zur Rückerstattung solcher Entgelte verpflichtet.
Wir unterstützen Sie bei der Rückforderung der Servicepauschale.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, etwaige Rückforderungsansprüche im Zusammenhang mit der Servicepauschale rechtlich prüfen zu lassen. Diese Ersteinschätzung erfolgt für Sie unverbindlich und kostenlos. Ziel ist es, eine realistische Beurteilung der Erfolgsaussichten vorzunehmen und Ihnen mögliche weitere Schritte transparent darzulegen.
Ob eine Geltendmachung im konkreten Fall erfolgen soll, entscheiden Sie erst nach umfassender rechtlicher Prüfung und gemeinsamer Besprechung der Sach- und Rechtslage.