Besitzstörungsklage: Ihre Rechte bei Besitzstörungen durchsetzen

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Besitzstörungen können eine Vielzahl von Problemen verursachen, von unbefugtem Parken bis hin zu unerlaubtem Betreten Ihres Grundstücks. Diese unerwünschten Eingriffe beeinträchtigen nicht nur den Alltagsfrieden, sondern können auch zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten mit sich bringen. In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen, wie Sie mithilfe einer Besitzstörungsklage effektiv gegen solche Störungen vorgehen können und was Sie dabei beachten sollten.

Einen ausführlichen Beitrag zum Thema Besitzstörung und wie wir Sie unterstützen können, finden Sie hier:

Sofern Sie sich direkt bezüglich einer Besitzstörung unverbindlich mit uns in Verbindung setzen wollen, verwenden Sie bitte unser Kontaktformular:

Was versteht man unter einer Besitzstörung?

Eine Besitzstörung liegt vor, wenn jemand den ruhigen Besitz einer Sache ohne Erlaubnis oder rechtliche Grundlage beeinträchtigt. Dies kann in vielen Formen geschehen, zum Beispiel:

 

  • Ein Auto blockiert die Einfahrt zu Ihrem Haus.
  • Jemand stellt sein Fahrzeug unberechtigt auf Ihrem Parkplatz ab.
  • Der Vermieter tauscht ohne Vorwarnung das Schloss Ihrer Wohnung.
  • Ein Privatgrundstück wird ohne Erlaubnis betreten.
  • Ihr Vermieter betritt ohne Ihre Zustimmung Ihre Wohnung.

 

In Österreich schützt das Gesetz den Besitz, um den Rechtsfrieden zu wahren und eigenmächtige Eingriffe zu verhindern. Der § 339 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) regelt den Schutz des Besitzes und ermöglicht schnelle rechtliche Maßnahmen gegen Störungen.

Besitzstörung Besitzstörungsklage

Wer ist berechtigt, eine Besitzstörungsklage einzureichen?

Das Recht, gegen eine Besitzstörung vorzugehen, steht nicht nur Eigentümern zu. Auch Mieter, Leasingnehmer, Pächter und andere berechtigte Nutzer können ihren Besitz verteidigen. Besitz bedeutet, dass jemand eine Sache in der Absicht innehat, sie als die eigene zu behalten. Das Eigentum hingegen ist das Recht an einer Sache, unabhängig davon, ob man sie gerade besitzt oder nicht.

Gibt es eine Alternative zur Besitzstörungsklage?

Ja, die gibt es! Meist ist ein anwaltliches Schreiben, mit welchem der Besitzstörer aufgefordert wird, derartige Störungen zukünftig zu unterlassen, bereits ausreichend. Sollte dies nicht der Fall sein, kann eine Besitzstörungsklage eingebracht werden.

Besitzstörungsklage oder Aufforderungsschreiben – Wie sollte man im Fall einer Besitzstörung vorgehen?

  1. Beweissicherung und Kontaktaufnahme
    Um Ihre Rechte durchzusetzen, ist es wichtig, Beweise zu sichern. Machen Sie Fotos von der Störung, zB vom widerrechtlich geparkten Fahrzeug samt Kennzeichen und Beschilderung des Parkverbots. Sollten Ihnen zusätzliche Kosten wie Taxikosten entstanden sein, bewahren Sie entsprechende Belege auf und senden Sie diese zusammen mit den Fotos an uns.

 

  1. Ermittlung des Störers
    Mit den von Ihnen bereitgestellten Informationen fordern wir eine Halterauskunft an, um den Halter des störenden Fahrzeugs zu identifizieren.

 

  1. Rechtliche Durchsetzung
    Wir setzen uns schriftlich mit dem Besitzstörer in Verbindung und fordern ihn auf, die Störung zu unterlassen. Falls notwendig, machen wir Ersatzansprüche für entstandene Schäden geltend. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, unterstützen wir Sie bei der Einreichung einer Besitzstörungsklage.

Wer trägt die Kosten für eine Besitzstörungsklage?

Ein entscheidender Vorteil der Besitzstörungsklage ist, dass die Kosten für das Verfahren in der Regel der Besitzstörer tragen muss. Das bedeutet, dass derjenige, der widerrechtlich Ihren Besitz gestört hat, nicht nur für die Unterlassung und die Wiederherstellung des ungestörten Zustands aufkommen muss, sondern auch die Kosten für Ihre rechtliche Vertretung zu übernehmen hat. Dies umfasst sowohl die Anwaltskosten als auch eventuelle Gerichtskosten. Somit entstehen Ihnen als Betroffenem keine finanziellen Nachteile, wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen und gegen eine Besitzstörung vorgehen. Wichtig ist hierbei, dass Sie Ihre Ansprüche fristgerecht und ordnungsgemäß geltend machen.

Besitzstörungsklage: Ein schnelles und effektives Verfahren

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann, steht Ihnen der Weg einer Besitzstörungsklage offen. Dieses Verfahren ist darauf ausgelegt, schnell und unkompliziert den letzten ungestörten Zustand wiederherzustellen und zukünftige Störungen zu verhindern. Wichtig ist, dass Sie die 30-Tage-Frist beachten: Innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und des Störers muss die Klage eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, verfallen Ihre Ansprüche.

Besitzstörung Selbsthilfe

Fazit zur Besitzstörungsklage

Eine Besitzstörung kann den Alltag erheblich beeinträchtigen. Doch mit einer klaren Strategie und rechtlicher Unterstützung können Sie Ihre Rechte durchsetzen und für Ruhe und Ordnung sorgen. Wenn Sie von einer Besitzstörung betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert dabei, Ihren Besitz zu schützen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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Quellen

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