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Besitzstörung: Ihr Recht auf ungestörten Besitz und wie Sie es durchsetzen

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Besitzstörungen sind ein häufiges Problem, das sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen kann. Unbefugtes Parken auf Ihrem Privatparkplatz, das Blockieren einer Zufahrt oder das Betreten Ihres Grundstücks ohne Erlaubnis sind nur einige Beispiele, wie Ihr ruhiger Besitz gestört werden kann. Diese Störungen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch erhebliche Unannehmlichkeiten verursachen. Doch was genau ist eine Besitzstörung und wie können Sie sich dagegen wehren?

Was ist eine Besitzstörung?

Eine Besitzstörung liegt vor, wenn die Nutzung oder Ausübung Ihres Besitzes eigenmächtig beeinträchtigt wird.

Im österreichischen Recht ist der Besitz ein Faktum, das geschützt wird, um den Rechtsfrieden zu wahren und eigenmächtige Veränderungen durch Dritte zu unterbinden (§ 339 ABGB).

Besitz ist dabei nicht mit Eigentum gleichzusetzen.

Während das Eigentum das Recht an einer Sache darstellt, ist Besitz die tatsächliche Innehabung einer Sache mit dem Willen, sie zu behalten.

Auch Mieter, Leasingnehmer, Pächter und andere berechtigte Nutzer können gegen Besitzstörungen vorgehen.

Beispiele für Besitzstörungen:

  • Ein Fahrzeug blockiert die Zufahrt zu Ihrer Garage.
  • Jemand parkt widerrechtlich auf Ihrem Privatparkplatz.
  • Ein Vermieter tauscht das Schloss Ihrer Wohnung ohne Ihre Zustimmung aus.
  • Ihr Grundstück wird unerlaubt befahren oder betreten.
  • Einfahrten werden zugeparkt.
  • Ein Vermieter betritt ohne Ihre Zustimmung Ihre Wohnung.
  • Gegenstände werden ohne Ihre Erlaubnis auf Ihrem Grundstück abgestellt.

Wann liegt eine eigenmächtige Störung vor?

Eine Störung ist eigenmächtig, wenn sie ohne gesetzliche Grundlage, behördliche Bewilligung oder Erlaubnis des Besitzers erfolgt. Wichtig zu wissen ist, dass es für die Geltendmachung von Ansprüchen nicht auf die Dauer der Störung ankommt. Selbst ein kurzzeitiges Abstellen eines Fahrzeugs auf Ihrem Privatparkplatz kann als Besitzstörung gelten.

Wie können Sie gegen eine Besitzstörung vorgehen?

Besitzstörung Besitzstörungsklage

Um gegen eine Besitzstörung vorzugehen, bieten wir Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Lösung. 

Wir fordern den Besitzstörer schriftlich auf, die Störung zukünftig zu unterlassen und erheben gegebenenfalls Schadenersatzansprüche für Sie. 

Wichtig hierbei ist, dass für Sie weder Kosten noch Aufwand entstehen, da die Kosten des Verfahrens der Besitzstörer trägt.

Sollte die außergerichtliche Aufforderung nicht ausreichen, bringen wir eine Besitzstörungsklage ein, wobei vorab eine detaillierte Besprechung bzgl der Vorgehensweise mit Ihnen erfolgt.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie schnell und unkompliziert wir Sie bei einer Besitzstörung unterstützen können.

Fristen beachten

Wichtig ist, dass Sie schnell handeln. Eine Besitzstörungsklage muss innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und des Störers beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden. Diese Frist ist eine sogenannte Präklusivfrist, was bedeutet, dass verspätetes Tätigwerden zum Erlöschen der Ansprüche führt.

Wie finde ich heraus, wer meinen Besitz gestört hat?

Um herauszufinden, wer Ihren Besitz gestört hat, können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Halterauskunft anfordern, indem Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs angeben. Die Behörde teilt Ihnen dann die Daten des Fahrzeughalters mit. Handelt es sich um ein Dienstfahrzeug, müssen Sie sich direkt beim betreffenden Unternehmen nach dem verantwortlichen Fahrer erkundigen. Sollte die Auskunft verweigert werden, haben Sie dennoch das Recht, gegen den Fahrzeughalter als „mittelbaren Störer“ rechtliche Schritte einzuleiten.

Selbsthilfe: Erlaubt oder verboten?

Grundsätzlich liegt das Gewaltmonopol beim Staat. Das bedeutet, dass behördliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, auch bei Besitzstörungen. Selbsthilfe ist nur in Notfällen erlaubt, wenn behördliche Hilfe zu spät käme, wie beispielsweise bei einer blockierten Feuerwehrzufahrt. In den meisten Fällen sollten Sie jedoch das störende Objekt fotografieren und rechtliche Schritte einleiten.

Fazit

Besitzstörungen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch erhebliche Unannehmlichkeiten verursachen. Doch Sie müssen sich damit nicht abfinden. Mit unserer Hilfe können Sie schnell und unkompliziert gegen Besitzstörungen vorgehen, Ihren ruhigen Besitz wiederherstellen und zukünftige Störungen unterbinden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir setzen Ihr Recht durch!

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