Gewährleistung

Gewährleistung

Beim Recht der Gewährleistung handelt es sich um die verschuldensunabhängige Haftung des Schuldners (zB Verkäufer, Dienstleister, Werkunternehmer) für Mängel seiner Leistung. Der folgende Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte des Gewährleistungsrechts und erläutert, mit welchen Bestimmungen und Instrumenten die Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung der Vertragsparteien hergestellt werden soll.