Kanzlei Mag. Strolz

Die Patientenverfügung

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Die Bedeutung der Patientenverfügung im österreichischen Recht

Eine Patientenverfügung ist ein Thema, das von vielen gerne übersehen oder gar bewusst beiseitegeschoben wird, jedoch von entscheidender Bedeutung werden kann. Sie ermöglicht es, für den Fall, dass eine Person ihre Entscheidungsfähigkeit verliert, bestimmte medizinische Behandlungen bereits im Vorfeld auszuschließen. In Österreich wird die Patientenverfügung durch das Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) geregelt, welches die Voraussetzungen und die Wirksamkeit dieser Verfügungen definiert. Seit dem 01.06.2006 bietet das Gesetz eine klare Struktur für die Errichtung und Handhabung von Patientenverfügungen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, in der eine Person medizinische Behandlungen ablehnt, falls sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbst auszudrücken.

Sie soll sicherstellen, dass der Arzt die Wertvorstellungen und Wünsche des Patienten auch nach dem Verlust der Entscheidungsfähigkeit respektiert.

Die Verfügung tritt in Kraft, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann, zum Beispiel aufgrund von Bewusstlosigkeit oder einer schweren Krankheit.

Sie ist jedoch klar von der letztwilligen Verfügung zu unterscheiden, weil mit einer Patientenverfügung keine Verfügungen für die Zeit nach dem Todeseintritt festgelegt werden.

Arten der Patientenverfügung

Das PatVG unterscheidet zwischen verbindlichen Patientenverfügungen (§§ 4 ff PatVG) und solchen, die nicht alle Voraussetzungen der §§ 4-7 PatVG erfüllen.

Während die verbindliche Patientenverfügung strikte Vorgaben hat und medizinisches Personal verpflichtet, sich daran zu halten, lässt die Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der §§ 4-7 PatVG erfüllt, den Ärzten einen gewissen Handlungsspielraum. Bei der Feststellung des Willens, eines nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten ist jedoch auch eine derartige Verfügung zugrunde zu legen. Je umfassender die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt sind, desto mehr ist die Verfügung bei der Ermittlung des Willens zu berücksichtigen.

Voraussetzungen einer Patientenverfügung

Patientenverfügung Entscheidungsfähigkeit

Zunächst müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein. 

Darunter versteht man, dass eine Patientenverfügung nur höchstpersönlich errichtet werden kann. 

Zum Zeitpunkt der Errichtung muss die betroffene Person voll entscheidungsfähig sein. Weiters dürfen keine Umstände vorliegen, welche eine Unwirksamkeit der Verfügung nach sich ziehen, wie beispielsweise eine wesentliche Änderung des Stands der medizinischen Wissenschaft seit der Errichtung. 

Jeder Aspekt der Verfügung muss freiwillig und ohne Zwang erklärt werden. Natürlich verliert eine Patientenverfügung auch ihre Gültigkeit, wenn ein Widerruf oder eine Unwirksamkeitserklärung erfolgt.

Positive Voraussetzungen betreffen den Inhalt der Verfügung und die ärztliche Aufklärungspflicht.

Für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist eine umfassende ärztliche Aufklärung erforderlich, bei der über Wesen und Folgen der Verfügung informiert wird. Der Arzt muss die Vornahme der Aufklärung, die Entscheidungsfähigkeit des Erklärenden sowie den Umstand, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung versteht, dokumentieren und diese Dokumentation eigenhändig unterfertigen.

Die Patientenverfügung bleibt acht Jahre gültig und muss dann erneut bestätigt werden, um ihre Verbindlichkeit aufrechtzuerhalten. Wird die Verfügung verändert oder ergänzt, entspricht dies einer Erneuerung und die Frist von acht Jahren beginnt neu zu laufen.

Hinweis: Sofern eine Erneuerung nicht möglich ist – zB weil der Patient die Entscheidungsfähigkeit bereits verloren hat – behält die Verfügung auch ihre Verbindlichkeit nach Ablauf von acht Jahren.

Verbindliche Errichtung

Damit eine Patientenverfügung verbindlich ist, ist es erforderlich, dass

  • die schriftliche Erklärung vor einem Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen erfolgt,
  • der Verfügende sowohl über die Folgen der Patientenverfügung als auch die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt wurde und
  • der Rechtsanwalt, Notar oder rechtskundige Mitarbeiter der Patientenvertretungen die Durchführung dieser Belehrung in der Verfügung durch eigenhändige Unterschrift dokumentiert hat.

Vorteile einer Patientenverfügung

Eine gut formulierte Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre Absichten und Wünsche klar zu artikulieren und sicherzustellen, dass diese auch im Falle medizinischer Notfälle weiterhin respektiert werden. Dies kann die Belastung für Angehörige und medizinisches Personal erheblich verringern, da Ihr Wille und ihre Wünsche bekannt und dokumentiert sind. Eine Patientenverfügung schützt Ihre Autonomie und gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre medizinischen Präferenzen beachtet werden.

Rechtliche Unterstützung bei der Erstellung einer Patientenverfügung?

In Österreich können Patientenverfügungen auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Rechtsanwälte registriert werden. Diese Registrierung bietet einen wichtigen Vorteil: Krankenanstalten im gesamten Bundesgebiet können auf diese Register und somit auf die jeweiligen Patientenverfügung zugreifen.

Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Strolz steht Ihnen mit umfassender Beratung und Unterstützung in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Patientenverfügungen zur Seite. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre individuellen Wünsche und Bedenken zu verstehen, und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung, Registrierung und Aktualisierung Ihrer Patientenverfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Entscheidungen respektiert werden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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