Rückforderung der Servicepauschale bei Mobilfunkanbietern

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Die Servicepauschale – eine rechtliche Perspektive für Kunden von Mobilfunkunternehmen

Die Servicepauschale ist eine Gebühr, die von Dienstleistern wie Mobilfunkanbietern für vermeintliche Serviceleistungen in Rechnung gestellt wird. Diese soll zusätzliche Dienstleistungen abdecken, doch oft wird kritisiert, dass kein erkennbarer Mehrwert für den Kunden besteht.

In jüngerer Zeit wurde in der Rechtsprechung die Frage der Zulässigkeit von Servicepauschalen aufgegriffen. Der Oberste Gerichtshof hat im Zusammenhang mit Fitnessstudios entschieden, dass pauschale Entgelte ohne nachvollziehbaren Mehrwert für Verbraucher als gröblich benachteiligend und daher unzulässig anzusehen sein können.
Vor diesem Hintergrund haben wir die OGH-Judikatur genau geprüft und wurde unsere Ansicht, dass sich diese auch auf die von Mobilfunkunternehmen eingehobene Servicepauschale übertragen lässt, durch zahlreiche rechtskräftige Urteile des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien bestätigt.

Die Bedeutung des OGH-Urteils

Servicepauschale nicht rechtmäßig

Mittlerweile wurde durch den Obersten Gerichtshof mehrfach festgestellt (zB 3 Ob 155/22y; 4 Ob 62/22d; 4 Ob 59/22p), dass der von Fitnesscentern verrechneten Servicepauschale eine klar definierte und wirtschaftlich werthaltige Gegenleistung gegenüberstehen muss. Ohne diese Gegenleistung sind solche Gebühren als rechtswidrig zu betrachten. Diese Rechtsprechung ermöglicht es Verbrauchern, bereits gezahlte Gebühren zurückzufordern, wenn sie ohne entsprechenden Mehrwert erbracht wurden. 

Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertritt diese Ansicht und in zahlreichen erstinstanzlichen Urteilen wurden Mobilfunkanbieter bereits zur Rückerstattung solcher Entgelte verpflichtet.

Wir unterstützen Sie bei der Rückforderung der Servicepauschale.

Unsere Kanzlei prüft für Sie unverbindlich und kostenlos, ob ein Rückforderungsanspruch gegenüber Mobilfunkern wie Magenta, A1 oder Drei im Zusammenhang mit der Servicepauschale besteht. Auf Basis unserer bereits zahlreichen erfolgreichen Verfahren können wir realistisch einschätzen, wie Ihre individuellen Erfolgsaussichten stehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Sollten sich Rückforderungsmöglichkeiten ergeben, begleiten wir Sie – nach Ihrer Entscheidung – gerne bei der weiteren Geltendmachung und setzen Ihren Anspruch außergerichtlich oder gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns

Weitere Beiträge

Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern
Der OGH hat klargestellt: Prozentuale Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig. Erfahren Sie hier, ob und wie Sie Ihre Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern und welche Rechte Ihnen zustehen....
Schenkung Minderjährige
Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 25. Februar 2025 (4 Ob 5/25a) zeigt, dass die Schenkung eines Zinshauses an einen Minderjährigen nur möglich...
Kündigungsfrist
Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen fundierten Überblick über die aktuellen gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die maßgeblichen Kündigungstermine....