Kanzlei Mag. Strolz

Rückforderung der Servicepauschale bei Mobilfunkanbietern

Inhaltsverzeichnis

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Die Servicepauschale – eine rechtliche Perspektive für Kunden von Mobilfunkunternehmen

Die Servicepauschale ist eine Gebühr, die von Dienstleistern wie Mobilfunkanbietern für vermeintliche Serviceleistungen in Rechnung gestellt wird. Diese soll zusätzliche Dienstleistungen abdecken, doch oft wird kritisiert, dass kein erkennbarer Mehrwert für den Kunden besteht.

In jüngster Zeit hat sich eine wichtige Entwicklung im Bereich der Servicepauschale ergeben, die vielen Verbrauchern zugutekommt. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) sind Servicepauschalen in Fitnesscentern, die keinen erkennbaren Mehrwert für den Kunden bieten, als gröblich benachteiligend und somit rechtswidrig erklärt worden. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, auch für die Servicepauschale, die von Mobilfunkanbietern erhoben wird.

Die Bedeutung des OGH-Urteils

Servicepauschale nicht rechtmäßig

Mittlerweile wurde durch den Obersten Gerichtshof mehrfach festgestellt (zB 3 Ob 155/22y; 4 Ob 62/22d; 4 Ob 59/22p), dass der Servicepauschale eine klar definierte und wirtschaftlich werthaltige Gegenleistung gegenüberstehen muss. Ohne diese Gegenleistung sind solche Gebühren als rechtswidrig zu betrachten. Diese Rechtsprechung ermöglicht es Verbrauchern, bereits gezahlte Gebühren zurückzufordern, wenn sie ohne entsprechenden Mehrwert erbracht wurden. 

Außerdem haben Sie das Recht, die Zahlung zukünftig in Rechnung gestellter Servicepauschalen zu verweigern.

Ihre Rechte als Verbraucher

Als Verbraucher haben Sie das Recht, Servicegebühren, die in der Vergangenheit gezahlt wurden, zurückzuverlangen – und dies kann bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Zudem steht Ihnen ein Anspruch auf 4% Zinsen pro Jahr zu, die einen Ausgleich für den finanziellen Aufwand bieten, der mit der unrechtmäßigen Gebührenerhebung verbunden war.

Wir fordern die Servicepauschale für Sie zurück – schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko!

Bei der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Strolz haben wir die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang aufmerksam verfolgt und sind zu dem Schluss gekommen, dass diese auch auf die jährliche Servicepauschale, die von verschiedenen Mobilfunkanbietern wie A1, Magenta, Drei, HoT, spusu und anderen erhoben wird, anwendbar ist.

Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so einfach und unkompliziert wie möglich zu gestalten: Sie müssen lediglich unser Online-Formular ausfüllen, und den Rest übernehmen wir für Sie. Auf diese Weise müssen Sie sich nicht mit den komplexen Details des Verfahrens auseinandersetzen oder umständliche bürokratische Hürden überwinden.

Die Prüfung Ihrer Rechtslage erfolgt vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Nach der Prüfung Ihrer konkreten Situation können Sie entscheiden, ob Sie eine Rückforderung anstreben möchten. Sollte die Klage nicht erfolgreich sein, übernehmen wir das Prozesskostenrisiko.

Häufig erleben wir, dass Mobilfunkanbieter die Erstattungsforderungen von Kunden abweisen. Solche Ablehnungen können für Verbraucher abschreckend sein, insbesondere wenn sie nicht über die notwendigen zeitlichen Ressourcen oder das juristische Know-how verfügen, um gegen große Unternehmen vorzugehen. Hier kommt die Expertise unseres Teams ins Spiel: Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die unrechtmäßig erhobene Servicepauschale zurückerhalten.

Zögern Sie nicht, Ihre Rechte geltend zu machen. Kontaktieren Sie uns einfach über das bereitgestellte Online-Formular und wir beginnen sofort mit der Arbeit an Ihrem Fall, damit Sie die Ihnen zustehenden Erstattungen erhalten können.

FAQ

Was sind Servicepauschalen?

Bei Servicepauschalen handelt es sich um Gebühren, die Unternehmen wie beispielsweise Mobilfunkanbieter ihren Kunden für zusätzliche Serviceleistungen berechnen. Diese Gebühr soll theoretisch besondere Dienstleistungen abdecken, doch oft ist für Kunden kein erkennbarer Mehrwert vorhanden.

In jüngerer Zeit hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in ähnlichen Fällen wie bei Fitnesscentern festgestellt, dass Gebühren ohne erkennbaren Mehrwert für den Kunden als gröblich benachteiligend und rechtswidrig gelten. Diese Rechtsprechung beeinflusst nun auch die Beurteilung von Servicepauschalen bei Mobilfunkanbietern.

Ja, Sie können bereits gezahlte Servicepauschalen zurückfordern, wenn diese ohne entsprechenden Mehrwert erhoben wurden. Dies ist aufgrund der aktuellen Rechtsprechung möglich, die verlangt, dass einer Servicepauschale eine klar definierte und wirtschaftlich werthaltige Gegenleistung gegenüberstehen muss.

Verbraucher haben das Recht, Serviceentgelte bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend zu machen, denn der Verjährungszeitraum einer widerrechtlich eingehobenen Gebühr beträgt 30 Jahre.

Ja, neben der Hauptforderung haben Sie Anspruch auf 4% Zinsen pro Jahr. Diese Zinsen sollen den finanziellen Nachteil ausgleichen, der durch die unrechtmäßige Erhebung der Gebühren entstanden ist.

Der Prozess ist einfach gestaltet: Füllen Sie unser Online-Formular aus, und wir übernehmen den Rest für Sie. Unsere Kanzlei prüft Ihre Rechtslage kostenfrei und unverbindlich, und es entsteht kein Kostenrisiko für Sie, da wir das Prozesskostenrisiko übernehmen, sollte die Klage nicht erfolgreich sein.

Es wurde häufig kritisiert, dass die von vielen Unternehmen erhobenen Serviceentgelte keinen erkennbaren Mehrwert für den Kunden bieten. Letztes Jahr fällte der Oberste Gerichtshof Entscheidungen zu Servicepauschalen in Fitnesscentern und urteilte, dass diese rechtswidrig sind. Folglich haben Sie das Recht auf Erstattung und können die Servicepauschale zurückfordern.

Unsere Kanzlei, unter der Leitung von Rechtsanwalt Mag. Strolz, hat diese Rechtsprechung aufmerksam verfolgt und ist der Ansicht, dass sie ebenfalls auf die jährlichen Servicepauschalen von Mobilfunkanbietern wie A1, Magenta, Drei, HoT und spusu anwendbar ist.

Wir legen großen Wert darauf, Ihnen alle Mühen zu ersparen: Sie können über unser Online-Formular schnell und einfach Kontakt zu uns aufnehmen, und wir kümmern uns um den Rest.

Ein weiterer Vorteil der Zusammenarbeit mit uns ist, dass für Sie kein finanzielles Risiko besteht.

Häufig weisen Mobilfunkanbieter die Rückforderungen der Mandanten zurück, was oft abschreckend wirken kann, insbesondere wenn die Mandanten weder die Zeit noch die Erfahrung haben, um mit großen Unternehmen umzugehen. Rechtsanwalt Mag. Strolz und sein Team aus erfahrenen Juristen setzen Ihre Ansprüche durch und gewährleisten, dass Sie erfolgreich Ihre unrechtmäßig berechnete Servicepauschale zurückfordern können.

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