Servicepauschale von Kabelplus zurückfordern

Kostenlose Unterstützung für Ihre Rückforderung von unberechtigten Servicepauschalen

Die Kosten unseres Einschreitens trägt das Mobilfunkunternehmen (Kabelplus). 

Mobilfunkanbieter wie Kabelplus fordern oft jährliche Servicepauschalen von ihren Kunden. Diese Gebühren sollen angeblich besondere Zusatzleistungen abdecken, doch häufig fehlt ein klarer Mehrwert für den Verbraucher.

 

Im vergangenen Jahr brachte eine wesentliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Klarheit für Verbraucher in Bezug auf Servicepauschalen: Der OGH stellte fest, dass Servicepauschalen in Fitnessstudios, die für Kunden keinen erkennbaren Mehrwert bieten, unzulässig sind (zB 3 Ob 155/22y).

 

Unsere Kanzlei hat diese richtungsweisende Entscheidung eingehend analysiert und frühzeitig erkannt, dass die Grundsätze des OGH-Urteils ebenso auf die jährlichen Servicepauschalen von Mobilfunkanbietern wie beispielsweise Kabelplus und anderen anwendbar sind. Daraufhin haben wir die Rückforderung der Servicepauschalen gegenüber Anbietern wie Kabelplus Magenta, A1, Drei, HoT und spusu aufgenommen und mit einer bisherigen Erfolgsquote von 100 Prozent durchgesetzt.

 

Zunächst prüfen wir für Sie, ob in Ihrem individuellen Fall ein Anspruch auf Rückforderung besteht und beurteilen, wie erfolgsversprechend ein Vorgehen gegen Ihrem Mobilfunkanbieter ist. Nach positiver Beurteilung, erfolgt die Rückforderung für Sie ohne finanzielles Risiko, und wir setzen Ihre Ansprüche durch, selbst wenn Kabelplus anfangs ablehnend reagieren sollte.

Wie wir Ihnen bei der Rückforderung der Servicepauschale von Kabelplus helfen

Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, Verbrauchern bei der Rückforderung der Servicepauschale von Kabelplus zu helfen – und das ohne Kostenrisiko für Sie. In nur drei Schritten begleiten wir Sie zur erfolgreichen Rückerstattung der Servicepauschale:

Kontakt aufnehmen

Verwenden Sie unser nachfolgendes Kontaktformular und geben die erforderlichen Informationen ein, wenn Sie die Servicepauschale zurückfordern möchten. Wir antworten Ihnen binnen 24 Stunden.

Rechtliche Beurteilung

Anhand der von Ihnen übermittelten Daten prüfen wir Ihren Anspruch auf Rückforderung der Servicepauschale. Sofern eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, stellen wir für Sie auch eine Anfrage auf Kostendeckung. 

Durchsetzung

Sofern Sie dies ausdrücklich wünschen, erfolgt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bevor wir diesen Schritt gehen, werden alle erforderlichen Maßnahmen mit Ihnen detailliert besprochen.

Kontaktieren Sie uns

Worum handelt es sich bei der Servicepauschale von Kabelplus?

In vielen Fällen handelt es sich bei Servicepauschalen um zusätzliche, regelmäßige Gebühren, die von Mobilfunkunternehmen wie bspw Kabelplus erhoben werden, um bestimmte Betriebskosten, Instandhaltungen oder Aufwände aufgrund individueller Leistungen einzelner Kunden abzudecken. Der Oberste Gerichtshof hat jedoch in mehreren Urteilen entschieden, dass solche Pauschalen nur dann zulässig sind, wenn sie tatsächlich einen wirtschaftlich relevanten Vorteil für den Kunden bieten. Eine der bekanntesten Entscheidungen hierzu bezieht sich auf Fitnesscenter (3 Ob 155/22y), deren Servicepauschalen vom OGH als unzulässig erklärt wurden, weil sie keinen direkten Nutzen für die Kunden boten.

Servicepauschale zurückfordern Konsument

Rechtslage bei Servicepauschalen: Warum das OGH-Urteil für Kunden von Mobilfunkunternehmen wie Kabelplus von Bedeutung ist

Das oben genannte Urteil des Obersten Gerichtshofs war ein Meilenstein für Verbraucherrechte im Zusammenhang mit der Inrechnungstellung von Pauschalpreisen. Es stellte fest, dass Servicepauschalen ohne erkennbaren Mehrwert unzulässig sind, da sie Verbraucher ungerechtfertigt belasten. Auch wenn diese Entscheidung speziell Fitnesscenter betraf, ist die darin vertretene Rechtsansicht auf andere Dienstleister übertragbar – insbesondere auf Mobilfunkanbieter wie Kabelplus, die ähnliche Pauschalen ohne spezifische Gegenleistung berechnen. Das bedeutet, dass auch Kunden von Kabelplus ein Anspruch auf Rückerstattung solcher Gebühren zusteht, wenn die Pauschalen keinen nachvollziehbaren Nutzen haben.

Da sich Mobilfunkanbieter wie bspw Kabelplus durchaus bewusst sind, dass derartige Serviceentgelte rechtswidrig sind, verrechnet Kabelplus seit 01.10.2024 bei Neuverträgen keine Servicepauschale mehr. Nähere lesen Sie auf der Website des Anbieters.

Kein Mehrwert – Ihr Recht auf Rückerstattung der Servicepauschale von Kabelplus und anderen Anbietern

Bei Mobilfunkanbietern wie Kabelplus gibt es oft keine detaillierte Erklärung, wofür die erhobene Servicepauschale tatsächlich verwendet wird. Dies entspricht nicht den Anforderungen, die der OGH an eine gerechtfertigte Pauschale stellt. Kunden können daher davon ausgehen, dass sie ein Recht auf Rückerstattung haben, wenn Kabelplus die Pauschale ohne klar definierte Gegenleistung erhebt.

Das Recht, diese Beträge zurückzufordern, basiert auf der allgemeinen Forderung des Verbraucherschutzes, dass eine Gebühr nur dann rechtens ist, wenn eine tatsächlich erbrachte und wertvolle Leistung entgegensteht. Fehlt dieser Mehrwert, wie bei vielen Mobilfunkverträgen der Fall, handelt es sich um eine unrechtmäßige Bereicherung auf Seiten des Anbieters, die zurückgefordert werden kann.

30 Jahre Rückforderungsrecht und Zinsen von 4 % pro Jahr!

Ein wesentlicher Vorteil für Verbraucher ist, dass sie Servicepauschalen von Anbietern wie Kabelplus bis zu 30 Jahre rückwirkend zurückfordern können. Diese lange Verjährungsfrist gibt Ihnen die Möglichkeit, Gelder zurückzuerhalten, die über einen langen Zeitraum hinweg zu Unrecht abgebucht wurden. Die Rechtsprechung erlaubt es Ihnen somit, in einem Zeitraum von drei Jahrzehnten gezahlte Gebühren zu überprüfen und Rückforderungen geltend zu machen. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf 4 % Zinsen pro Jahr, was die unrechtmäßig gezahlten Beträge zusätzlich aufwertet.

Die Haltung der Mobilfunkanbieter – Warum professionelle Unterstützung wichtig ist

Servicepauschale zurückfordern Serviceentgelt Kabelplus

Unsere Erfahrung zeigt, dass Mobilfunkanbieter oft nicht sofort zur Rückerstattung bereit sind. Manche Anbieter antworten auf Anfragen zur Rückforderung zunächst mit Standardablehnungen.

Das Ziel ist es, Kunden davon abzuhalten, ihre berechtigten Ansprüche weiterzuverfolgen. Manche Unternehmen bieten im Gegenzug Gutschriften oder Rabatte an, die an Bedingungen wie eine Vertragsverlängerung oder einen Tarifwechsel gebunden sind.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie solche Angebote genau prüfen, wenn Sie Anspruch auf eine vollständige Rückzahlung der Servicepauschale haben und diesen nicht verlieren möchten.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, das Ihnen zustehende Geld vollständig zurückzufordern.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Anbieter wie Kabelplus bei außergerichtlichen Kontakten mit unserer Kanzlei oft ihre ablehnende Haltung ändern, und umgehend zur Erstattung der rechtswidrig verrechneten Servicepauschale bereit sind.

Ein Fallbeispiel – Erfolg bei der Rückforderung der Servicepauschale

Ein Beispiel aus unserer Kanzlei verdeutlicht, wie erfolgreich Rückforderungen sein können: Ein Kunde zahlte über mehrere Jahre eine Servicepauschale an einen Mobilfunkanbieter, ohne jemals eine echte Leistung dafür zu erhalten. Nach Verwendung eines vorformulierten Aufforderungsschreibens, welches sich unser Mandant aus dem Internet heruntergeladen hatte, erhielt er vom Mobilfunkunternehmen eine standardisierte Ablehnung. Nachdem er unseren Service in Anspruch genommen hatte, konnte er die gesamten gezahlten Beträge und zusätzliche Zinsen zurückerhalten. Der Anbieter bot zunächst eine Teilgutschrift an, änderte jedoch seine Position, als wir deutlich machten, dass wir den Anspruch vor Gericht durchsetzen würden.

Diese Praxis ist typisch für viele Anbieter. Eine erste Ablehnung soll Kunden oft davon abhalten, den Aufwand der Rückforderung zu betreiben. Doch sobald der Anbieter erkennt, dass ein erfahrener Anwalt eingeschaltet wurde, ändert sich die Haltung in vielen Fällen, da der Anbieter ein Gerichtsverfahren vermeiden möchte.

Kostenfreie Unterstützung ohne Risiko

Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen. Die Prüfung Ihrer Rechtslage erfolgt vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Unser Ziel ist es, Ihnen einen transparenten und sicheren Weg aufzuzeigen, auf welchem Sie mögliche Ansprüche geltend machen können, ohne dass für Sie dabei Kosten oder sonstige Verpflichtungen entstehen.

Nach Prüfung Ihrer konkreten Situation können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Servicepauschale von Kabelplus zurückfordern möchten. Sollte in Ihrem Fall eine Klage nicht zum Erfolg führen, tragen wir das Prozesskostenrisiko. 

Unser Ansatz ist es, Ihnen jeglichen Aufwand zu ersparen. Vom ersten Schritt bis zur erfolgreichen Rückerstattung übernehmen wir die gesamte Abwicklung. In den meisten Fällen erfolgt die Rückzahlung nach außergerichtlicher Intervention, was den Prozess beschleunigt und Ihnen Zeit und Mühe erspart. 

Warum Sie jetzt handeln und die Servicepauschale von Kabelplus zurückfordern sollten

Mobilfunkanbieter wie Kabelplus verlassen sich oft darauf, dass Kunden ihre Ansprüche nicht weiterverfolgen. Doch gerade jetzt, mit der beschriebenen OGH-Rechtsprechung im Rücken, haben Sie als Verbraucher eine starke Position. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um die unrechtmäßig gezahlten Servicepauschalen zurückzufordern und sich das zurückzuholen, was Ihnen zusteht.

Wir stehen bereit, Ihnen dabei zu helfen, ohne finanzielles Risiko Ihre Ansprüche geltend zu machen. Unser Ziel ist es, Ihnen einen einfachen, klaren und schnellen Weg zur Rückforderung zu bieten. Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Rechte bestmöglich vertreten werden.

Servicepauschale von Kabelplus zurückfordern – Unkompliziert und ohne Aufwand

Unsere Kanzlei agiert als Ihr Partner und übernimmt alle Schritte für Sie. Die Rückforderung von Kabelplus erfolgt effizient, rechtssicher und ohne jede Belastung für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute und nutzen Sie die Vorteile unserer kostenfreien Unterstützung:

  • Schnelle Prüfung: Wir bewerten Ihren Fall innerhalb von 24 Stunden und zeigen Ihnen die möglichen Schritte zur Rückforderung.
  • Kostenfreie Beratung: Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung und umfassende Beratung zu Ihren Erfolgschancen.
  • Durchsetzung ohne Risiko: Sie tragen keinerlei Kosten, selbst wenn die Durchsetzung gerichtlich erfolgt.

Nutzen Sie Ihre Rechte als Verbraucher – fordern Sie die Servicepauschale von Kabelplus zurück und profitieren Sie von einer starken, rechtssicheren Rückforderung.

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FAQ - Servicepauschale zurückfordern

Was sind Servicepauschalen und warum werden sie erhoben?

Servicepauschalen sind Gebühren, die von Dienstleistern wie Mobilfunkanbietern (zB Kabelplus) für vermeintliche Serviceleistungen in Rechnung gestellt werden. Diese sollen zusätzliche Dienstleistungen abdecken, doch oft wird kritisiert, dass kein erkennbarer Mehrwert für den Kunden besteht.

Ja, nach jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs können Verbraucher nicht nur aktuell verrechnete Servicegebühren ablehnen, sondern auch bereits bezahlte Servicegebühren zurückverlangen, sofern sie keinen entsprechenden Mehrwert erhalten haben.

Die Möglichkeit zur Rückforderung basiert auf Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (z.B. 3 Ob 155/22y, 4Ob62/22d, 4 Ob 59/22p), die feststellen, dass Pauschalgebühren eine tatsächliche Leistung gegenüberstehen müssen. Fehlt dieser Mehrwert, können solche Gebühren als rechtswidrig angesehen und zurückgefordert werden.

Verbraucher haben das Recht, Serviceentgelte bis zu 30 Jahre rückwirkend geltend zu machen, denn der Verjährungszeitraum einer widerrechtlich eingehobenen Gebühr beträgt 30 Jahre.

Ja, neben der Hauptforderung haben Sie Anspruch auf 4% Zinsen pro Jahr. Diese Zinsen sollen den finanziellen Nachteil ausgleichen, der durch die unrechtmäßige Erhebung der Gebühren entstanden ist.

Unsere Anwaltskanzlei bietet kostenlose Unterstützung bei der Rückforderung von Servicepauschalen. Die Prüfung Ihrer Rechtslage erfolgt kostenfrei und unverbindlich. Nur im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Scheitert die Klage, übernehmen wir das Prozesskostenrisiko.

Um Ihre Servicepauschale zurückzufordern, müssen Sie zunächst Kontakt mit uns aufnehmen und die erforderlichen Informationen über unser Kontaktformular einreichen. Anschließend erfolgt eine rechtliche Beurteilung Ihres Anspruchs. Wenn Sie dies wünschen, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wesentlich hierbei ist, dass für Sie keinerlei Kosten entstehen. 

Nach der Prüfung Ihrer Situation und mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch hin, nehmen wir die notwendigen Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor. Bevor wir beginnen, werden alle Maßnahmen mit Ihnen detailliert besprochen, um einen transparenten und sicheren Prozess zu gewährleisten.

Sie können die Servicepauschale bei einer Vielzahl von Mobilfunk- und Telekommunikationsanbietern zurückfordern. Zu diesen Anbietern gehören Drei, A1, Magenta, MTEL, RedBull, Bob, ASAK, Kabelplus, LIWEST und die Salzburg AG. Diese Anbieter haben in der Vergangenheit Servicepauschalen erhoben, die möglicherweise keinen klaren Mehrwert für den Kunden bieten. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, welche die Unzulässigkeit solcher Pauschalgebühren festgestellt hat, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch Sie Ihre gezahlten Servicepauschalen erfolgreich zurückfordern können.

Es wurde häufig kritisiert, dass die von vielen Unternehmen erhobenen Serviceentgelte keinen erkennbaren Mehrwert für den Kunden bieten. Letztes Jahr fällte der Oberste Gerichtshof Entscheidungen zu Servicepauschalen in Fitnesscentern und urteilte, dass diese rechtswidrig sind. Folglich haben Sie das Recht auf Erstattung und können die Servicepauschale zurückfordern.

Unsere Kanzlei, unter der Leitung von Rechtsanwalt Mag. Strolz, hat diese Rechtsprechung aufmerksam verfolgt und ist der Ansicht, dass sie ebenfalls auf die jährlichen Servicepauschalen von Mobilfunkanbietern wie A1, Magenta, Drei, HoT und spusu anwendbar ist.

Wir legen großen Wert darauf, Ihnen alle Mühen zu ersparen: Sie können über unser Online-Formular schnell und einfach Kontakt zu uns aufnehmen, und wir kümmern uns um den Rest.

Ein weiterer Vorteil der Zusammenarbeit mit uns ist, dass für Sie kein finanzielles Risiko besteht.

Häufig weisen Mobilfunkanbieter die Rückforderungen der Mandanten zurück, was oft abschreckend wirken kann, insbesondere wenn die Mandanten weder die Zeit noch die Erfahrung haben, um mit großen Unternehmen umzugehen. Rechtsanwalt Mag. Strolz und sein Team aus erfahrenen Juristen setzen Ihre Ansprüche durch und gewährleisten, dass Sie erfolgreich Ihre unrechtmäßig berechnete Servicepauschale zurückfordern können.

Wir antworten auf Ihre Anfrage binnen 24 Stunden und beginnen in der Regel unmittelbar danach mit der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit. 

Unsere Erfahrungen zeigen, dass Drei auf Aufforderungsschreiben oft standardisierte Ablehnungen verschickt.

Sie beauftragen unsere Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche ganz ohne Kostenrisiko.

A1 unterbreitet häufig Vergleichsanbote, um Kunden dazu zu bringen, sich mit einer teilweisen Rückerstattung oder anderen Bedingungen zufriedenzugeben.

Die von A1 unterbreiteten Vergleichsangebote sind häufig unvorteilhaft. Es ist mit hohen Erfolgschancen möglich, die gesamte Servicepauschale ohne Kostenrisiko zurückzufordern ohne sich auf unvorteilhafte Vergleichsangebote einzulassen zu müssen. A1 zeigt sich oft kooperativer, wenn bemerkt wird, dass eine klagsweise Geltendmachung der Ansprüche bevorsteht.

Ähnlich wie bei Drei, verschickt Magenta zunächst standardisierte Ablehnungen auf Aufforderungsschreiben.

Es ist wichtig, auf die vollständige Rückerstattung der Servicepauschale zu bestehen. Wird Magenta von unserer Kanzlei kontaktiert, ändert sich meist bereits außergerichtlich die ablehnende Reaktion, da bekannt ist, dass wir die Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchsetzen.